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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | TLF Unfall Stuttgart | 22 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / | 336017 | ||
Datum | 21.04.2006 12:32 MSG-Nr: [ 336017 ] | 9045 x gelesen | ||
Geschrieben von Katja Midunsky Letztlich bei 40 + x km/h von billigender Inkaufnahme zu sprechen, halte ich für gewagt. Das wäre der Schritt von Fahrlässiger Tötung zu Totschlag, d.h. ein Unterschied von max 5 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe für Fahrlässige Tötung oder mindestens 5 Jahre Freiheitsstrafe bei Totschlag. Ob so einen Schritt ein Richter gehen will... hier sollte ein vernünftiger Anwalt schon noch mit dem Freiwilligen bzw. generell mit dme Ehrenamts-Bonus arbeiten. Wichtig ist, dass die Kollegen da zeitnah einen Anwalt der auf Strafrecht spezialisiert ist, einschalten, damit da Weiterungen vermieden werden. So sehe ich das auch! Die billigende Inkaufnahme stellt m. E. maximal ( wenn überhaupt )einen bedingten Vorsatz dar, bei welchem das Wollenselement der Tat nicht oder nur bedingt vorhanden ist. Sicher muss es ein Fahrer wissen, dass es bei 50km/h mit einem solchen Fahrzeug schnell zu einem schweren Unfall kommen kann, insbesondere bei der Verwendung von Wegerechten. Gewollt oder die Folgen billigend in Kauf genommen, hat er es aber sicherlich nicht!! Und das Wollenselement ist für den Vorsatz und die Absicht wohl unabdingbar! M. E. ist hier max. pflichtwidrig darauf vertraut worden, dass so ein Unfall nicht passiert. Das wäre dann ggf. die grobe Fahrlässigkeit. ( wenn überhaupt ) Ich würde mir bei einer solchen Anklage sofort einen guten Strafrechtsanwalt nehmen. www.wieimmernurmeineganzprivatemeinung.de Jürgen Bin immer auf der Suche nach Feuerwehreffekten und Unterlagen aus der Zeit vor 1945 | ||||
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