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RubrikSonstiges zurück
ThemaICAO-Richtlinie Flughafenfeuerwehr3 Beiträge
AutorThom8as 8C., Zweibrücken / 335956
Datum21.04.2006 00:04      MSG-Nr: [ 335956 ]4214 x gelesen

Hallo,



naja Grundlage ist "ICAO Annex 14 Airport Services Manual Part 1 Rescue and Fire Fighting " dort erfolgt eine Einteilung nach Rumpflänge und Rumpfbreite in Kategorien im moment in folgende :



CAT 1 0m bis ausschließlich 9m Rumpfbreite max. 2m

CAT 2 9m bis ausschließlich 12m Rumpfbreite max. 2m

CAT 3 12m bis ausschließlich 18m Rumpfbreite max. 3m

CAT 4 18m bis ausschließlich 24m Rumpfbreite max. 4m

CAT 5 24m bis ausschließlich 28m Rumpfbreite max. 4m

CAT 6 28m bis ausschließlich 39m Rumpfbreite max. 5m

CAT 7 39m bis ausschließlich 49m Rumpfbreite max. 5m

CAT 8 49m bis ausschließlich 61m Rumpfbreite max. 7m

CAT 9 61m bis ausschließlich 76m Rumpfbreite max. 7m

CAT 10 76m bis ausschließlich 90m Rumpfbreite max. 8m



daraus ergeben sich folgende Löschmittelmengen und Anzahl der Fahrzeuge:





Für das Feuerlösch und technische Rettungswesen auf Regionalen Verkehrsflughäfen und Verkehrslandeplätzen mit Linien und/oder Pauschalflufverkehr hat der Bund und die Länder eine gemeinsame Empfehlung

im Dezember 2004 heraus gegeben. Siehe hier NFL ,



wenn ich noch was vergessen habe können mich ja die Kollegen aus FDH, STR, ETNG ergänzen.



MfG

Thomas Conrad





Dies ist meine persönliche Meinung



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