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| Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Unfallkasse will nicht zahlen | 17 Beiträge | ||
| Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / | 335754 | ||
| Datum | 19.04.2006 22:41 MSG-Nr: [ 335754 ] | 9251 x gelesen | ||
Geschrieben von Dirk Gill .Chefarztbehandlung, Einzelzimmer oder ähnlicher Luxus muß nun wirklich nicht sein, aber die Arbeitskraft soll wieder hergestellt werden. Das zahlt auch die normale Krankenkasse. Dafür bedarf es keiner gesetzlichen Unfallversicherung... Wir sollten bei der ganzen Diskussion nicht vergessen, daß es hier nicht darum geht, daß jemand das Krankenhaus aus eigener Tasche zahlen soll. Auch in diesem Fall werden i.d.R. alle Heilbehandlungskosten durch die normale Krankenversicherung abgedeckt, ebenso die Anschlußheilbehandlung und je nach Rechtslage bekommt der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung durch die Kommune ersetzt. Es ginge also rein um den die Frage ob im Fall daß einer Minderung der zukünftigen Erwerbsfähigkeit vorliegt und die Frage falls aus der Verletzung eine Behinderung entsteht die eine Teilnahme am normalen (Erwerbs)Leben erschwert und zusätzliche Maßnahmen erfordert eine Leistung gewährt werden würde. Beides dürfte in diesem Fall nicht gegeben sein. Für beide Fälle sollte man übrigens auch so privat vorgesorgt haben, dann das kann einem auch ganz ohne Feuerwehr passieren. Und auch die private Unfallversicherung dürfte in einem so gelagerten Fall die Leistung ablehnen, da auch sie die Frage "Unfall - ja oder nein" so beurteilen wird, wie die gesetzliche Unfallversicherung. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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