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Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule, bezeichnet die landeseigene zentrale Ausbildungsstätte für Feuerwehrkräfte, z.B. in Rheinland-Pfalz (LFKS RLP)
1. Verbandsgemeinde, Gebietskörperschaft in RLP bestehend aus selbständigen Ortsgemeinden. In solchen Gemeinden ist die VG der Träger der Feuerwehr, es sind jedoch in der Regel Örtliche Einheiten pro Ortsgemeinde aufzustellen.
2. Verwaltungsgericht
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Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule, bezeichnet die landeseigene zentrale Ausbildungsstätte für Feuerwehrkräfte, z.B. in Rheinland-Pfalz (LFKS RLP)
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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaBeförderungen - Belohnung oder Automatismus?52 Beiträge
AutorThom8as 8M., Burgen / 335731
Datum19.04.2006 20:03      MSG-Nr: [ 335731 ]18335 x gelesen

Geschrieben von Carsten LanzZum Verdienstausfall: aber hallo! Hatte ich erwähnt, dass bei uns alle Lehrgänge an der LFKS über den Jahresurlaub der Teilnehmer laufen?

Ja hattest du geschrieben und habe ich auch so verstanden und nicht auf eure VG bezogen. Diese Aussage bezog sich vielmehr auf die Unsitte Jahresurlaub für Lehrgänge an der LFKS zu nehmen, die mehr und mehr um sich greift in RLP. Bei uns hier vertritt die Verwaltung ja auch genau diesen Standpunkt.



Das Problem an der Sache ist doch folgendes: Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst werden für solche Lehrgänge (oftmals) freigestellt, der Arbeitnehmer in der freien Wirtschaft soll dafür Jahresurlaub opfern, der ja eigentlich Erholungsurlaub heißt. Sind 2 Wochen LFKS Erholung oder soll der Teilnehmer dort einen vernünftigen Lernerfolg erzielen? So und nun hat man vielleicht einen FA der sich bereit erklärt Verantwortung zu übernehmen, sich aber weigert für einen GF-Lehrgang 2 Wochen Jahresurlaub zu nehmen. Diesem wird dann entsprechender Lehrgang vorenthalten. Ist das (ge)recht? Ich meine nein!



Gruss

Thomas







Wenn da Feuer wären,

aber keine Feuerwehren,

was das für Feuer wären...

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