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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Beförderungen - Belohnung oder Automatismus? | 52 Beiträge | ||
Autor | Sven8 T.8, Monheim / | 335487 | ||
Datum | 18.04.2006 12:00 MSG-Nr: [ 335487 ] | 18445 x gelesen | ||
Hi! Geschrieben von Stephan Breuer Die bei uns herrschende Lesart Äh wie meinen? Der Text ist ziemlich eindeutig aber selbst Juristen sind mit dem Ergebnis nicht immer zufrieden. Nach der derzeit geltenden LVO, sind die Voraussetzungen eindeutig vorgeschrieben und lediglich "die regelmäßige Dienstbeteiligung" bietet Raum für Interpretation. In allen anderen Fällen ist der FA (SB) zu befördern, dass heißt es gibt kein Ermessen für den Wehrleiter. Kurzum: Eure herrschende Lesart müsst (=kein Ermessen ;-) Ihr mal überdenken. Die LVO stellt definitiv keine Mindestanforderung auf. Zum gemütlichen Nachdenken mal den Aufsatz von Ralf Fischer lesen, im Ergebnis bin ich seiner Meinung. Dort wird allerdings übersehen, dass es sich nicht um eine Ermessensreduktion auf Null handelt, sondern dass dort gar kein Ermessen besteht. Die Frage der regelmäßigen Beteiligung ist keine Frage des Ermessens, sondern der Auslegung eines unbestimmten Rechtsbegriffes. Herr Fischer (vom LFV NRW) schreibt das in seinen Aufsätzen zwar anders, allerdings scheint er das Problem dennoch gesehen zu haben, anders kann ich mir nicht erklären, warum im Änderungsvorschlag für die künftige LVO genau an dieser Stelle der Wortlaut sinngemäß in "sollen" oder "können" geändert werden soll. ;-) Gruß Sven | ||||
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