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RubrikJugendfeuerwehr zurück
ThemaBetreuer in der JF in NRW4 Beiträge
AutorAndr8e H8., Nettersheim / 335300
Datum17.04.2006 12:54      MSG-Nr: [ 335300 ]4693 x gelesen

Hallo,

laut FUK NRW muß zwischen einer nicht aktiven Person zB. Elternteil oder Inaktives Mitglied die als Betreuer fungieren ein Vertag mit der Gemeinde bzw Stadt über die genauen Tätigkeiten abgeschlossen werden.

Damit im Schadensfall die FUK eintritt.

Sicherheits halber, bei der FUK bezüglich der genauen Wortwahl nachfragen.

Gruß Huppi


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