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RubrikJugendfeuerwehr zurück
ThemaBetreuer in der JF in NRW4 Beiträge
AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / 335287
Datum17.04.2006 12:04      MSG-Nr: [ 335287 ]4943 x gelesen

Hi,



Geschrieben von Henning Koch



blieb die Frage, wer denn in NRW überhaupt Betreuer (oder gar Jugendwart) einer JF sein kann.



Natürlich Angehörige der Einsatzabteilung, vermutlich auch Angehörige von Musiktreibenden Einheiten




Kenn jetzt die NRW FW-LVO nicht, würde diesen Personenkreis bejaren.



Als (garnicht mal so fiktives) Beispiel sei der Fall angenommen, dass in einer JF eine (externe) Frau als Betereuerin für Mädchen mitwirken soll, weil keine (oder keine geeigneten) Frauen in der Einsatzabteilung vorhanden sind.



Für eine dauerhafte Betreuertätigkeit in der JF glaube ich nein, für Teltlagern etc. Siehe hierzu aus der Broschüre "wenn´s dich erwischt... - Unfallversicherungsschutz in der Jugendfeuerwehr" der FUK NRW:



" Betreuer

meist Eltern [->], die die Jugendfeuerwehr auf Wanderungen, Fahrten und in Zeltlagern begleiten, betreuen und Aufsichtsfunktionen übernehmen. Damit die Eltern Unfallversicherungsschutz genießen, müssen sie füpr die Jugendfeuerwehr allgemein und nicht nur für ihr eigenes Kind tätig sein. Die Bereuuungsfunktion muss offiziell festgelegt werden. Die Zahl der Betreuer soll das Verhältnis 1:10 nicht übersteigen."




MkG



Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"



(Heinrich Heine)




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