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Rubrik | Jugendfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Betreuer in der JF in NRW | 4 Beiträge | ||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / | 335287 | ||
Datum | 17.04.2006 12:04 MSG-Nr: [ 335287 ] | 4943 x gelesen | ||
Hi, Geschrieben von Henning Koch blieb die Frage, wer denn in NRW überhaupt Betreuer (oder gar Jugendwart) einer JF sein kann. Kenn jetzt die NRW FW-LVO nicht, würde diesen Personenkreis bejaren. Als (garnicht mal so fiktives) Beispiel sei der Fall angenommen, dass in einer JF eine (externe) Frau als Betereuerin für Mädchen mitwirken soll, weil keine (oder keine geeigneten) Frauen in der Einsatzabteilung vorhanden sind. Für eine dauerhafte Betreuertätigkeit in der JF glaube ich nein, für Teltlagern etc. Siehe hierzu aus der Broschüre "wenn´s dich erwischt... - Unfallversicherungsschutz in der Jugendfeuerwehr" der FUK NRW: " Betreuer meist Eltern [->], die die Jugendfeuerwehr auf Wanderungen, Fahrten und in Zeltlagern begleiten, betreuen und Aufsichtsfunktionen übernehmen. Damit die Eltern Unfallversicherungsschutz genießen, müssen sie füpr die Jugendfeuerwehr allgemein und nicht nur für ihr eigenes Kind tätig sein. Die Bereuuungsfunktion muss offiziell festgelegt werden. Die Zahl der Betreuer soll das Verhältnis 1:10 nicht übersteigen." MkG Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" | ||||
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