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| Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
| Thema | Fragen zu: Katastrophenschutz oder Bundeswehr oder Zivildie | 25 Beiträge | ||
| Autor | Phil8ip 8P., Bretten / | 335162 | ||
| Datum | 16.04.2006 21:36 MSG-Nr: [ 335162 ] | 8809 x gelesen | ||
Geschrieben von Stefan Pickelmann wobei du pro Jahr 80 Stunden leisten musst. Wo bitte steht denn das? Bislang hält sich der gesetzgeber da immer fein zurück, zudem gilt erst mal der Satz der in der Verpflichtungserklärung steht, und da steht keine Zahl sondern mehr oder minder "alle Einsätze / Übungen / Ausbildungsveranstaltungen". Das kann örtlich stark schwanken und je nach Lokalfürst auch eine Zusatzleistung zum "normalen" Feuerwehrdienst sein. Geschrieben von Stefan Pickelmann 2. Gemustert wirst Du auf jeden Fall NEIN, eben nicht! Geschrieben von Stefan Pickelmann auch wenn du verweigern willst oder Ersatzdienst leisten willst, ja aber besser NUR wenn du anstatt BW..., jedoch NICHT zwingend wenn man sich freistellen lässt. (wobei das ja nicht unbedingt gut ist, aber es ist (leider) so. Grüße, Philip Feuer und Flamme: www.feuerwehr-bretten.de | ||||
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