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| Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
| Thema | Fragen zu: Katastrophenschutz oder Bundeswehr oder Zivildie | 25 Beiträge | ||
| Autor | Thor8ben8 G.8, Leese bzw. Osnabrück / | 335155 | ||
| Datum | 16.04.2006 21:25 MSG-Nr: [ 335155 ] | 8908 x gelesen | ||
Moin, also zur Zeit sieht's in etwa so aus: 1/4 Bund, 1/4 Zivi, 1/4 ausgemustert, 1/4 von der Bw nicht einberufen. Ebenfalls geht Ausbildung/Studium nun per default als Rückstellung durch. Zunächst kommt erstmal unabhängig vom Dienstwunsch die Musterung, neuerdings kommt man schon mit T3 drumrum, weil da schlichtweg auf die Einberufung verzichtet wird. Also ein wenig Rückenleiden, beim Fußball das Knie ramponiert oder 'ne Lebensmittelallergie und man ist raus. Allerdings sollte der Musterungsarzt das schon feststellen können bzw. man vom Hausarzt entsprechende Atteste mitbringen. Wenn du als nicht (T5) oder eingeschränkt verwendbar (T3, T6) eingestufst wirst, gilt das für alle Bereiche, egal ob Zivi oder Bund oder KatS. Geschrieben von Robert Löschner Welche hatten gesagt : Wenn man zum Katschutz machen will, da könnte man sich die Musterung ersparen und man müsste nicht hin. AFAIK kann dann der Teil zur Eignungsfeststellugn entfallen, wo die BW herausfinden will, was du bei denen am besten für'n Job machen kannst. Ist 'ne Art Reaktionstest und Körpergrößenvermessung etc.. Brauchte ich als Zivi dann nicht... ciao, | ||||
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