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Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Dienstvorschrift
RubrikJugendfeuerwehr zurück
ThemaEinsatzfahrt geübt - Jugendlicher überrollt20 Beiträge
AutorHenn8ing8 P.8, Nordhastedt / 335067
Datum16.04.2006 16:36      MSG-Nr: [ 335067 ]8539 x gelesen

Hallo,



Geschrieben von Jürgen HöldtkeZweitens waren die Jugendlichen über Unfallverhütung und allgemeine Dienstvorschriften aufgeklärt.



Müssen die das überhaupt? Dass man nicht ohne Führerschein fahren darf steht in keiner UVV und in keiner DV, das würde ich mal als Allgemeinwissen voraussetzen. Insofern halte ich diesen Punkt auch nicht für entscheidend.



Bevor hier jemand den Jugendwart gegen die Wand stellt, sollte man sich mal überlegen, wie man selbst mit 14-16-jährigen umgeht. Gibt man denen immer eine Begleitperson an die Hand? Nein. Sicherlich nicht, denn die sollten eigentlich alt genug sein, um auf sich aufpassen zu können.

Und wenn Ihr auf dem Hof übt und zwei Jugendliche gehen ins Gerätehaus, geht Ihr dann immer hinterher? Sicherlich auch nicht, in der Regel gehen die dann auf Toilette oder was trinken oder haben einen anderen Grund.



So etwas wird man als Jugendwart sicherlich nicht verhindern können und ich sehe hier auch keinen Grund, warum die Aufsichtspflicht verletzt sein sollte. Das aus der Ferne zu beurteilen ist aber nur schwer bis kaum möglich, daher möchte ich mich dazu nicht weiter äußern. Ich weiß aber aus eigener Betreuertätigkeit, dass man nie alle immer im Blick haben kann. Dann dürften wir nur noch Theorie machen.



Gruß

Henning

Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine eigene Meinung wieder.

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