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Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Rubrikpers. Ausrüstung zurück
ThemaSind Nomex-Jacken Pflicht?28 Beiträge
AutorDani8el 8M., Jockgrim / 333990
Datum11.04.2006 00:13      MSG-Nr: [ 333990 ]10184 x gelesen

Moin,

Geschrieben von Niklas WichmannMW ja. So ist z.B. in der UVV Feuerwehren geschrieben:



§12 Abs.2

Bei besonderen Gefahren müssen spezielle persönliche Schutzausrüstungen vorhanden sein, die in Art und Anzahl auf diese Gefahren abgestimmt

sind.





Dazu dann noch:





Feuerwehrschutzkleidung gegen erhöhte thermische Einwirkungen




Ich meinte es eher darauf bezogen, dass niemandem eine persönliche Nomex-Jacke/-Hose zusteht. (Sollte manchmal das schreiben, was ich meine)...



Geschrieben von Niklas WichmannFeuerwehrschutzkleidung gegen erhöhte thermische Einwirkungen





Damit ist wohl eindeutig Überkleidung gemeint.


Ziemlich genau, ja!



Geschrieben von Niklas WichmannIch meine es gibt auch noch andere Vorschriften, die fallen mir aber im Moment nicht ein.

Steht mit Sicherheit in jedem FwG/LBKG/FwVo.



Gruß

Daniel


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