| Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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| Thema | Plötzlich heult die Sirene, doch der Fahrer fehlt: Wer fährt im Notfall das Feuerwehrauto? | 11 Beiträge |
| Autor | Chri8sti8an 8R., Fichtenberg / Baden-Würtemberg | 893006 |
| Datum | 16.04.2026 09:31 MSG-Nr: [ 893006 ] | 201 x gelesen |
1. Alarm- und Ausrückeordnung
2. Allgemeine Aufbau Organisation (Pol)
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Geschrieben von Bernhard D.Da wird eine davon den Ausfall eines Feuerwehrfahrzeuges mangels Maschinist/Fahrer das kompensieren können. Es betrifft in dem Fall aber das Einsatzmittel, das konkret für einen Einsatz gerade benötigt wird. Und was den Bedarf vor Ort abdeckt, was vorher durch AAO und Brandschutzbedarfsplan definiert und festgestellt wurde.
Geschrieben von Jakob T.Da sind mir zu viele wenn und aber. Da melde ich lieber Status 6 und bin auf der sicheren Seite. Da wäre ich mir nicht so sicher. Ralf Fischer hatte in seinem Sonderrechte-Vortrag das Beispiel mit dem Eigenunfall und dann Status 6, weil sichere Seite (DFV Direkt bei Youtube (startet and der richtigen Stelle)): die Besatzung des RTW wurde wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Klar ein Herangezogener hat keine Garantenstellung und es kommt auf den Einzelfall an.
Mein Punkt: Pauschal Status 6 greift zu kurz, man muss abwägen, immer.
Christian Rosenau
Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt.
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