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| Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
| Thema | Neue Kreisfeuerwehrbereitschaften Niedersachsen | 4 Beiträge | ||
| Autor | Ingo8 z.8, Salzhausen / Niedersachsen | 891778 | ||
| Datum | 30.10.2025 15:32 MSG-Nr: [ 891778 ] | 1456 x gelesen | ||
Hier gibt es den neuen Erlass zu den Kreisfeuerwehrbereitschaften in Niedersachsen https://www.nlbk.niedersachsen.de/download/222292 Es wurde auch eine STAN für die Feuerwehrbereitschaften in Niedersachsen veröffentlicht. https://www.nlbk.niedersachsen.de/startseite/rechtsgrundlagen/rechtsgrundlagen_katastrophenschutz/kats_stan_nds/kats-stan-nds-222618.html Der Landkreistag schreibt dazu Rudschreiben 17 "Es wird zukünftig unterschieden zwischen der Kreisfeuerwehrbereitschaft, die auf Grundlage des Brandschutzgesetzes zu bilden ist und der Feuerwehrbereitschaften Niedersachsen, die für den Bereich des Katastrophenschutzes zukünftig überörtlich zum Einsatz kommen soll. Lediglich für die Feuerwehrbereitschaften Niedersachsen werden durch diesenErlass Mindestanforderungen definiert, die in der Folge dann auch mit einem Förderregimeseitens des Landes Niedersachsens hinterlegt werden soll. Über dieses Förderregime ist indem neu eingerichteten Brandschutzbeirat noch abschließend zu beraten. Bei den Beratungen über diesen Erlass war für die kommunalen Spitzenverbände handlungsleitend, dass möglichst vielen unteren Katastrophenschutzbehörden die Möglichkeitgegeben wird, die Anforderungen des neuen Erlasses erfüllen zu können, um eine Feuerwehrbereitschaft Niedersachsen in ihrem Zuständigkeitsgebiet aufstellen zu können." | ||||
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