| Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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| Thema | RP: Katastrophenschutzverordnung und neue Feuerwehrverordnung veröffentlicht | 25 Beiträge |
| Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 891597 |
| Datum | 29.09.2025 10:36 MSG-Nr: [ 891597 ] | 957 x gelesen |
1. Alarm- und Ausrückeordnung
2. Allgemeine Aufbau Organisation (Pol)
Feuerwehr-Verordnung
Andere interessante Details:
- Rheinland-Pfalz streicht Käppi, Halstuch, Rock - nur noch eine einheitliche Dienstkleidung für Männlein und Weiblein. Und es heißt ab sofort nicht mehr Feuerwehr-Dienstkleidung, sondern Feuerwehrdienstkleidung. Wenn man schonmal am Überarbeiten ist... ;-)
- In die AAO sind für "unabdingbare Einsatzmittel" (=alles, was Mindestbedarf mit Einsatzgrundzeit ist) zwei Alternativen zu hinterlegen. Standard bisher dürfte landesweit eins (wenn überhaupt) sein.
- Neue (alte...) Aussagen zur Führungsunterstützung durch die FEZen in den Alarmstufen finden sich nun in einem neuen § 30 FwVO:
(2) Bei Einsätzen nach landesweit einheitlichen Alarmstichworten der Alarmstufe 1 leisten in der Regel die Integrierten Leitstellen die Aufgabe einer Feuerwehrein satzzentrale zur Führungsunterstützung.
(3) Bei Einsätzen nach landesweit einheitlichen Alarmstichworten ab der Alarmstufe 2 leisten die Integrierten Leitstellen die Aufgabe einer Feuerwehreinsatzzentrale zur Führungsunterstützung, sofern diese nicht besetzt wird.
(4) Bei Einsätzen nach den landesweit einheitlichen Alarmstichworten ab der Alarmstufe 3 oder Flächeneinsatzlagen sind die Feuerwehreinsatzzentralen, in deren Gebiet sich das Schadensereignis befindet, unverzüglich zu besetzen. Da könnte das Land manche Feuerwehreinheit (-einsatzkraft) mal so richtig entlasten - wenn die Feuerwehreinheit (-einsatzkraft) dazu bereit ist...
- Eine Klarstellung für die Fälle, in denen Leute in Führungspositionen gewählt werden, die die notwendige Ausbildung dazu erst noch erreichen müssen: "Solange eine Führungsausbildung nicht erfolgreich abgeschlossen ist, darf eine entsprechende Funktion im Einsatz nicht wahrgenommen werden."
- Fahrzeuge und Ausrüstungen, die nicht der aktuellen FwVO entsprechen, dürfen (wie bisher) weiter verwendet werden - aber dem LfBK wird ausdrücklich das Recht zugewiesen, die Außerdienststellung anzuordnen.
"Experten sind Leute, die 99 Liebesstellungen kennen, aber kein einziges Mädchen"
(Didi Hallervorden)
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