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RubrikRettungsdienst zurück
ThemaIm Notfall die gleichen Überlebenschancen - dafür legt eine Stiftung Verfassungsbeschwerde ein1 Beitrag
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg890122
Datum16.03.2025 13:05      MSG-Nr: [ 890122 ]525 x gelesen
Im Notfall die gleichen Überlebenschancen - dafür legt eine Stiftung Verfassungsbeschwerde ein

Die Björn Steiger Stiftung will eine Reform des Rettungsdienstes in Deutschland. Dafür klagt sie in nun Karlsruhe - auch gegen das Land Baden-Württemberg.

SWR Aktuell


hallo,

Die Björn Steiger Stiftung mit Sitz in Winnenden (Rems-Murr-Kreis) will eine grundlegende technische und rechtliche Erneuerung des Rettungsdienstes erwirken. Dafür hat sie nach eigenen Angaben am Donnerstag Verfassungsbeschwerde gegen das Land und die Bundesrepublik Deutschland eingelegt. Der Gang nach Karlsruhe hat zwei Kernpunkte: Die Stiftung kritisiert, dass der Bund seiner Aufgabe, die Notfallversorgung sicherzustellen, nur unzureichend nachkomme. In ihren Augen muss er für ein flächendeckendes Rettungsdienst-System mit bundesweit vergleichbaren Qualitätsstandards sorgen.

Zum anderen, so die Stiftung, verletze das baden-württembergische Rettungsdienstgesetz vom Juli 2024 das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Klage gegen das Land Baden-Württemberg stehe exemplarisch für alle Bundesländer. ...

bin mal gespannt wie das juristisch ausgeht ...

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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 16.03.2025 13:05 Jürg7en 7M., Weinstadt

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