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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaVerkehrsregelung Fw etc, war: Northeim: Feuerwehren sollen künftig bei Festumzügen den Verkehr regeln10 Beiträge
AutorUlri8ch 8C., Pfarrkirchen / Bayern889958
Datum17.02.2025 09:45      MSG-Nr: [ 889958 ]2528 x gelesen

Geschrieben von Markus G.Ist bei uns gängige Praxis und hat mit Dummen nichts zu tun.

1. war und ist das in Bayern seit Jahrzehnten rechtlich einigermaßen sauber geregelt, die Feuerwehr darf das also auch tatsächlich.
Rechtsgrundlage: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayZustGVerk-7a

2. Obacht! Kostenrechnung ist was ganz anderes, dazu gibts ein Urteil, dass das nicht dem Verursacher berechnet werden darf!
https://www.wirliebenfeuerwehr.de/gerichtsurteil-ist-verkehrsregelung-aufgabe-der-feuerwehr/

3. aus 2. ergibt sich, dass der bayerische Staat dann zwar die Polizisten spart, die Gemeinden aber auf den daraus resultierenden Kosten sitzen bleiben, die in anderen Ländern (theoretisch) beim Staat hängen.
(Wir wissen alle, dass in der Praxis im Akutfall die Fw oft hilft bzw. macht, auch wenn sie das eigentlich nicht darf!)

4. Wie schon in 3. geschrieben macht die Fw oft einfach, auch wenns eigentlich über deren Kompetenzen hinausgeht. Das kann gut gehen, kommts aber zu einem Unfall (z.B. weil die Fw eine Umleitung anweist, die nicht geeignet ist, es da zu Unfällen käme) dann wird die Haftungsfrage spannend..
Auch da ist die Frage, wer der Dumme ist, am Schluß vermutlich leider einfach..

Abschließend:
Es scheinen sich der vorherigen Diskussion nach einige Änderungen in den Ländern ergeben zu haben.
Wer wäre denn ggf. bereit, das mal in eine Übersicht zu packen, oder wenigsten aus den jeweiligen Ländern hier reinzustellen, was Rechtslage ist. Dann bastle ich daraus was...

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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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 17.02.2025 07:26 Mark7us 7G., Kochel am See Northeim: Feuerwehren sollen künftig bei Festumzügen den Verkehr regeln
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