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Thema | BMA im Feuerwehrhaus / Rauchmelder in Fahrzeugen - war: Stadtallendorf | 56 Beiträge |
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 888993 |
Datum | 20.10.2024 14:53 MSG-Nr: [ 888993 ] | 915 x gelesen |
Infos: | 16.10.24 HR: Ausgerechnet die Feuerwehr hat keinen Brandmelder
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Brandmeldeanlage
Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug
Drehleiter mit Korb
Persönliche Schutzausrüstung
Geschrieben von Christian T.Über die Betriebszeit eines Feuerwehr-Standortes liegen diese auch zusammengerechnet aber weit unter den Kosten für einen kompletten Neubau und die (Ersatz-)Beschaffung eines kompletten Fuhrparks auf einmal...
Da sind wir aber wieder bei den Milchmädchenrechnungen:
Die Kosten für Planung, Bau und Unterhalt fallen bei allen Standorten an. Die Kosten für Neubau und Ersatzbeschaffung aber nur bei dem einen, der dann auch wirklich abbrennt....
Geschrieben von Christian T.Nein, wenn man den von Anfang an berücksichtigt und konsequent umsetzt.
Ja, und da stellt sich dann die Frage, ob die Thematik "Business-Continuity" nicht generell höher bewertet und umfassender gedacht werden sollte.
Das fängt dann durchaus schon beim Bau der Standorte an:
- Wenn ich Fahrzeughalle und Sozialgebäude brandschutztechnisch sicher voneinander abtrenne, trifft mich ein Brandfall nicht so hart.
(das scheint in Stadtallendorf ja auch geklappt zu haben!)
- ab einer gewissen Größe kann man Fahrzeughallen auch brandschutztechnisch unterteilen
- erst danach würde ich anfangen, über BMA nachzudenken
Damit man das bei der Planung eines solchen Objekts auch durchgesetzt und bezahlt (!) bekommt stellt sich die Frage:
Steht das so in der entsprechenden DIN? (und wenn nein: warum nicht?!)
Dann geht es damit weiter, dass man wenigstens schonmal grob drüber nachgedacht hat, wie man mit Ausfällen umgeht. Das muss ja nicht gleich der Vollbrand einer Fahrzeughalle sein, aber wenn bei Einsatz oder Übung zwei meiner LF(SB) zusammenstoßen und danach beide ausfallen brauche ich auch eine schnelle Lösung. (ja, das ist um so einfacher, je größer die Feuerwehr ist)
Generell würde ich die These aufstellen:
- man kann (und sollte) auch bei einem Totalverlust nach ein bis zwei Tagen den Grundschutz (ein HLF, ggf. eine DLK wenn örtlich notwendig) wieder herstellen.
- man kann innerhalb von ein bis zwei Wochen ein Provisorium herstellen, mit dem man längere Zeit überbrücken kann
Beides scheint mir bei entsprechenden Schadenfällen in der Vergangenheit und auch aktuell in Stadtallendorf geklappt zu haben. Wobei ich glaube, dass dabei die PSA fast noch die größte Herausforderung ist?
Schließlich dürfen wir aber auch eins nicht vergessen:
Im täglichen Betrieb muss der Brandschutz auch gelebt werden. Es kann und darf doch nicht sein, dass ausgerechnet in Objekten der Feuerwehr Brandschutztüren standardmäßig unterkeilt sind?! (und auch da ist im Vorfeld der Planer gefordert, seinen Teil dazu beizutragen dass das nicht notwendig ist...)
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| 16.10.2024 08:01 |
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Jan 7P., Wächtersbach | |