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Feuerwehrdienstvorschrift
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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaFwDV 2 40 Std /Jahr - Dienste als Kreisausbilder3 Beiträge
AutorLars8 B.8, Zwinge / Thüringen888594
Datum31.08.2024 09:22      MSG-Nr: [ 888594 ]1218 x gelesen

Guten Morgen zusammen,

ob der Beitrag hier in Recht richtig ist oder doch eher in Freiwillige Feuerwehr zu verschieben ist, überlasse ich Jürgen.

In wie weit die Frage in dieser Form schon gestellt wurde und ich nur mit den falschen Stichworten die Suchfunktion "gefüttert" habe , kann ich auch nicht sagen, hab auf jeden Fall keine Antwort hier im Forum gefunden.

Meine Frage zielt darauf ab, ob ich als Kreisausbilder/Ausbilder in der Feuerwehr, die am Standort oder auf Gemeinde-/Kreisebene dort geleisteten Stunden auf die auch an mich als FA geforderten 40 Std / Jahr nach FwDV anrechnen kann.

Leider wurde die Frage auch nicht auf dem Ausbilderlehrgang aufgegriffen oder behandelt.

Die Fallstellung:

Ich bin beruflich sehr oft eingespannt und kann unter der Woche selten zu den Diensten in meiner Heimatwehr, die Dienste wurden dort auf mehrheitlichen Wunsch von sonst Freitag auf Tage innerhalb der Woche verlegt.

Somit kann ich nicht dauerhaft an z.B. Ausbildung FwDV 3 , 7 & 10 etc. am Standort teilnehmen, versuche aber entsprechende Ausbildung auf Führungsebene, wie Gruppenführerweiterbildung usw. mit zu durchlaufen.

Allerdings bin ich als Kreisausbilder im Sprechfunk tätig und habe dort pro Jahr meist 3 - 4 Ausbildungswochenenden im Feuerwehrzentrum, mit durchschnittlich 12 Std / Wochenende .

Entsprechende Ausbilderweiterbildung, Vorbereitungen für die Lehrgänge und ggf.Erstellen/Ändern der Präsentationen und Einlesen in ggf.neue Vorschriften/Anweisungen auf Kreisebene noch nicht eingerechnet.

Danke für kurze Einschätzungen.

MkG

Lars

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 31.08.2024 09:22 Lars7 B.7, Zwinge
 31.08.2024 13:47 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
 31.08.2024 16:02 Henn7ing7 K.7, Dortmund

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