Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | In Landau: nach 20 Jahren - Stadtrat setzt Feuerwehrchef vor die Tür | 34 Beiträge |
Autor | Hein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen | 887306 |
Datum | 24.03.2024 11:46 MSG-Nr: [ 887306 ] | 2126 x gelesen |
1. Hauptamtlich
2. Hinterachse
Da sind dann aber viele Gesetzesänderungen nötig, denn in den meisten BL wird der Wehrleiter ja immer noch gewählt. Wie willst du das mit einem HA machen? Die Stelle auf seine Amtszeit befristen? Immer wieder, wenn er wieder gewählt wird? Das gibt das Tarifrecht nicht her, also müsstest du ihn im Zweifelsfall wo anders in der Verwaltung unterbringen, damit der Nachfolger die Stelle bekommt. Das machst du dann im schlimmsten Fall alle sechs Jahre. Würdest du für eine Stelle als HA-Wehrleiter, die dann auf (meistens) sechs Jahre befristet ist, deinen Job kündigen? Du weißt ja nicht, ob du wieder gewählt wirst. Viele Wehrleiter sind ja auch selbstständig, was ist mit denen? Ob dann wirklich noch viele bereit sind, diesen Führungsjob zu übernehmen?
Heinrich
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