Rubrik | Rettungsdienst |
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Thema | Änderung des Notfallsanitätergesetzes | 13 Beiträge |
Autor | Hein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen | 885558 |
Datum | 31.10.2023 14:59 MSG-Nr: [ 885558 ] | 879 x gelesen |
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Geschrieben von Bernhard D.Wenn ich so sehen, was in anderen Länder nichtarztliches Notfallhelferpersonal für Kompetenzen hat, da könnte man hierzulande etliche Notärzte bzw. NEF-Standorte/Einsätze einsparen.
Gruß aus der Kurpfalz
Bernhard
Dann muß man aber auch so ehrlich sein und die Ausbildung vergleichen. In den Niederlanden ist die Voraussetzung, als Verantwortlicher auf dem RTW zu fahren, ein vierjähriges Studium (Bachelor) als Krankenpfleger mit einer anschließenden zweijährigen Beschäftigung auf einer Intensivstation. Nach bestandener Bewerbung muss jeder neue Mitarbeiter noch ein Jahr eine von der RAV finanzierte Ausbildung absolvieren. Das sind dann schon mal sieben Jahre Ausbildung bzw. Fachwissen. Da sind wir mit der dreijährigen NFS-Ausbildung noch weit von entfernt.
Heinrich
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