| Rubrik | Einsatz |
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| Thema | Stuttgarter Feuerwehr meisselt Klimakleber von der Strasse | 28 Beiträge |
| Autor | Bern8d L8., Emden / Niedersachsen | 883946 |
| Datum | 04.07.2023 17:26 MSG-Nr: [ 883946 ] | 1994 x gelesen |
Glückauf!
Meines Erachtens liegen hier keine gesetzlichen Grundlagen für eine Amtshilfe vor. Nur weil die Feuerwehr das kann ist kein Argument. Die Entfernung von Klimaklebern ist eine ausschließliche polizeiliche Gefahrenabwehr nach Landespolizei - oder Ordnungsbehördengesetzen. Das wird immer wieder verwechselt.
Ich möchte mal ein anderes Beispiel nennen: Der Feuerwehrmann Joke Fleißig soll mit einem Feuerwehr-PKW zu einer Landesfeuerwehschule in die benachbarte Landeshauptstadt fahren. Jetzt springt dieser Feuerwehr-PKW nicht an, weil kaputt. Jetzt könnte ich ja auf die Idee kommen, die Polizei anzufordern, um den Joke zur Schule zu bringen, weil ist ja Amtshilfe. Die Polizei wird meinen Amtshilfeantrag müde lächelnd ablehnen - mit Recht. Ich muss mich selber um ein Ersatzfahrzeug kümmern.
Und auch das Argument, die Feuerwehr hätte die technischen Mittel, greift nicht. Hammer und Meißel kann man in jedem Baumarkt kaufen. Eine spezielle Ausbildung benötigt man dafür nicht.
In meinem Bundesland Niedersachsen hat das Innenministerium per Erlass erklärt, dass bei Klimaklebern ausschließlich die Polizei zuständig ist und auch die notwendigen Mittel bei der Polizei vorhanden sind.
Beste Wünsche
Bernd Lenz
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