Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Freiwillige Feuerwehr in RLP kann Zwang die Personalnot beheben? | 82 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 883143 |
Datum | 07.05.2023 16:38 MSG-Nr: [ 883143 ] | 2118 x gelesen |
1. Verbandsgemeinde, Gebietskörperschaft in RLP bestehend aus selbständigen Ortsgemeinden. In solchen Gemeinden ist die VG der Träger der Feuerwehr, es sind jedoch in der Regel Örtliche Einheiten pro Ortsgemeinde aufzustellen.
2. Verwaltungsgericht
3. Verwaltungsgemeinschaft
Hallo,
Geschrieben von Tobias H.Du willst also andere Pflichtaufgaben auch nicht mehr erfüllen, weil man es bei einer nicht funktioniert?
Welche Pflichtaufgaben werden damit nicht mehr erfüllt? Es besteht kein Rechtsanspruch darauf, dass die Schule/die Kita im eigenen Ort ist. Gibt es bei uns im Ort auch nicht, die Kinder müssen dazu auch in den Nachbarort. Auch Versammlungsstätten gibt es nicht in jedem Ort in entsprechender Größe, dann wird z.B. für das gemeindeeigene Dorfgemeinschaftshaus keine Veranstaltung größer x Personen erlaubt. Auch baurechtlich könnte man das verankern. Ich seh da kein Einschränkungen bei Pflichtaufgaben.
Es ist eher so, dass einige Dinge als Voraussetzung die Erfüllung der anderen Pflichtaufgabe haben bzw. haben sollten. Wenn eine Ortsgemeinde in RLP keinen Ortsbürgermeister oder keine Ratsmitglieder findet, wird sie auch unter Verwaltung der VG gestellt, üblicherweise agiert dann der VG-Bürgermeister als Beauftragter. Das ist nur eine andere Lösung der Pflichtaufgabe.
Gruß,
Michael
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Geändert von Michael W. [07.05.23 16:41] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = |
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