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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Letzte Generation schießt mit Feuerwehrauto Wasser auf Ministerium - war: Mutwilliger Feueralarm in der FDP-Zentrale | 33 Beiträge | ||
| Autor | Timo8 S.8, Alzey / RLP | 882266 | ||
| Datum | 08.03.2023 11:56 MSG-Nr: [ 882266 ] | 1902 x gelesen | ||
Hallo, soweit alles richtig. Geschrieben von Michael W. Wenn also einer kommt und eine Probefahrt machen will, ist das eine zulässige Verwendung. Das kommt allerdings darauf an, in dem Fall auch nur wenn er das Fahrzeug auch wirklich zu verkaufen ist, bei Probefahrten zu Werbezwecken (Stichwort Vorführfahrzeug) wird das zwar wohl gerne mal so gemacht, ist aber eigentlicht nicht zulässig! Gruß Timo | ||||
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