| Rubrik | Einsatz |
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| Thema | Tragisch, Frau stürzt bei Rettung mit der DLK #
| 56 Beiträge |
| Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 881272 |
| Datum | 11.01.2023 22:23 MSG-Nr: [ 881272 ] | 2992 x gelesen |
| Infos: | 25.05.23 Nach tödlichem Drehleiter-Unfall in Sinzing: Ermittlungen vorläufig eingestellt 11.01.23 Durchsuchung nach Todesfall: Ermittlung gegen Feuerwehr nach Drehleiter-Unglück in Sinzing 10.01.23 Frau stirbt bei Rettungseinsatz Ermittlungen gegen acht Feuerwehrleute 02.08.22 Technischer Defekt der beteiligten Drehleiter von Magirus kann derzeit ausgeschlossen werden 02.08.22 Sinzing: Patientin bei Rettung mittels Drehleiter abgestürzt und verstorben
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Guten Abend
Geschrieben von Julia S.
Der Spruch, dass man als Retter mit einem Bein im Knast steht, gibt es im Rettungsdienst schon ewig.
Den Satz kenne ich auch schon Jahrzehnteland auch bei der Feuerwehr. Bei diversen Lehrgängen, Ausbildungsveranstaltungen u.ä. wird vielfach gepredig als Kommandant, Gruppenführer, Jugendfewehrwart, Gerätewart etc. pp. steht man immer mit einem Fuß im Knast. Wenn man dann nachfrägt, wie viele davon mit "zwei Füßen im Knast stehen ?" kann man selten wirklich ein Beispiel hierzu nennen.
Zum diskutierten Fall, da fällt eine Person während eines Feuerwehreinsatzes aus einer Schleifkorbtrage zu Tode und da ist es durchaus legitim und verständlich, dass hier die Staatsanwaltschaft zum Sachverhalt ermittelt, aber auch, dass die Unschuldsvermutung bis zum Abschluß des Falles für die betroffenen gilt.
Vielleicht haben da die Untersuchungsbehörden bei ihren Ermittlungen etwas unglücklich agiert ?
Wichtig ist aber, dass der Fall lücken- und verurteilslos ermittelt und juristisch gewürdigt wird.
Gruß aus der Kurpfalz
Bernhard
" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"
(Heinrich Heine)
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