Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
zurück
|
Thema | Schonstett | Seit 20 Jahren kein neues Feuerwehrhaus: Ehrenamtliche treten gemeinsam zurück | BR24 | 94 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 879940 |
Datum | 05.11.2022 20:41 MSG-Nr: [ 879940 ] | 2266 x gelesen |
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Feuerwehr
Hallo Olaf,
Geschrieben von Olaf F. Geschrieben von Michael B."Nö, muss er nicht."
Die Antwort ist etwas zu einfach. Das ist keine Begründung. Nö, brauche ich nicht zu begründen. Oder hast Du begründet warum der Bürgermeister den Massenaustritt akzeptieren muss?
Geschrieben von Olaf F.Wenn es so einfach ist, dann ist doch die ganze Diskussion hier auch überflüssig. Wenn die Mitglieder ihren Antrag auf Entlassung aus der FF stellen, dann lehnt der Bürgermeister einfach alle Anträge ab und schon ist die ganze Sache vom Tisch und alles läuft weiter wie bisher. Glaube ich nicht. den jetzt laufen die Amtsmühlen an.
Unter meinem Entlassungsbescheid aus der FW (auf eigenen Antrag) stand eine Wiederspruchs- Belehrung. Ich hätte also binnen 14 Tagen gegen diesen Bescheid Wiederspruch einlegen können, obwohl ich den Antrag auf Entlassung selbst stellte.
Geschrieben von Olaf F.Ehrlich gesagt, habe ich bisher kein Gesetz, Urteil oder auch nur eine Begründung gefunden, die einem Bürgermeister das Recht gibt, diesen Antrag bzw. Anträge abzulehnen. Es ist noch keine Pflichtfeuerwehr. Ganz einfach, die Gemeinde muss den Brandschutz sicher stellen. Da sie aber auch von heute auf morgen keine Pflichtfeuerwehr aufstellen kann, muss es ihr auch möglich sein alle oder einen Teil der Anträge anzulehnen.
Ist halt die Möglichkeit das sich die Gemeinde nicht erpressen lassen muss.
Gruß
Michael
Auch schlechter Ruf verpflichtet
 Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen
|
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|