Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | LKW-Führerschein - Vereinbarungsmodelle? #
| 53 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 879403 |
Datum | 14.10.2022 12:01 MSG-Nr: [ 879403 ] | 1329 x gelesen |
Hallo,
Geschrieben von Bernhard D.-> RP "VG bezahlt Wehrleuten den Lkw-Führerschein"
Papier ist geduldig. Insbesondere bei der 10-Jahres Variante würde ich es im Zweifelsfall auf einen Rechtsstreit ankommen lassen. Da ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Gemeinde den verliert, nahe 100%.
Leider hat sich noch nicht überall die Erkenntnis durchgesetzt, dass man auch entsprechende Qualifikationen und nötige Ausbildungen bezahlen muss, wenn man sie haben will. Ein LKW-Führerschein gehört da inzwischen auch dazu. Die Zeiten, wo viele Studenten den für eine Nebenbeschäftigung sowieso gemacht haben und viele den kostenlos vom Wehrdienst mitbrachten, sind halt vorbei. Und die Zeiten, wo man den Klasse C (ohne E und ohne Berufskraftfahrerquali) im Nebenjob nutzen ohne weitere Ausbildung nutzen konnte, eben auch. Damit ist auch der letzte Anreiz, den Führerschein "privat" zu machen, vorbei.
Gibt es eigentlich irgendwo eine Verwaltung, die schon auf die Idee gekommen ist, z.B. die Ausbildung zum Gerätewart, zum Gruppen- oder Zugführer usw. jemandem in Rechnung zu stellen, wenn der das entsprechende Amt nach kurzer Zeit nicht mehr ausübt? Wenn auch für den Lehrgang direkt oft keine Kosten anfallen, so muss aber doch oft der entsprechende Lohnersatz für die Zeit an der jeweiligen Feuerwehrschule übernommen werden. Das kann auch schnell im Kostenbereich einer Führerscheinausbildung liegen, wenn es sich um 2wöchige Lehrgänge handelt, sowieso.
Gruß,
Michael
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