Rubrik | Feuerwehr-Historik |
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Thema | Tragkraftspritzenanhänger Baujahr 1962 - Vorgabe Geschwindigkeit in Norm | 26 Beiträge |
Autor | Mart8in 8S., Strass / Bayern | 878312 |
Datum | 15.08.2022 11:51 MSG-Nr: [ 878312 ] | 817 x gelesen |
Löschgruppenfahrzeug
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
Tragkraftspitzenanhänger
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
Eigentlich keine große Bedeutung, aber tatsächlich in meinem Fall wichtig, da sonst kein Anhaltspunkt vorliegt...
Zulassung läuft nach Rücksprache mit Prüfer über Vollgutachten (läuft soweit) und dann der gewohnte Weg über Zulassungsstelle.
Nachdem ich als Steuerzahler und nicht LoF privilegierter Traktorfahrer eh ein "schwarzes" Kennzeichen habe, ist die Zulassung auch ok und keine Frage.
Langsam bin ich schon auf dem Weg mich mit "25 kmh" anzufreunden. Ist nicht schön, aber auch günstig in der Versicherung.
Dann würde es aber bedeuten, dass ein Anhänger im FW-Dienst ohne Zulassung locker an einem LF hängen kann (ergo auch 80 kmh fährt), während ein Anhänger der seine ordnungsgemäße Anmeldung hinter sich hat und Steuern zahlt, das nicht mehr aushält ;-)
Bild klappt irgendwie nicht, daher mal Typenschild abgetippt:
Typ und DIN Nummer: TSA 8 DIN 14520
Baujahr und Fabriknummer: KHD 622-xxxxxx
Leergewicht: 400 kg
Dienstgewicht: -
Zul. Ges. Gew. 1000 kg
Reifengröße: 5,50 - 16
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