Rubrik | Feuerwehr-Historik |
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Thema | Tragkraftspritzenanhänger Baujahr 1962 - Vorgabe Geschwindigkeit in Norm | 26 Beiträge |
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 878310 |
Datum | 15.08.2022 10:41 MSG-Nr: [ 878310 ] | 953 x gelesen |
Tragkraftspitzenanhänger
Jugendfeuerwehr
1. Medizinische Task Force (BBK)
2. Mannschaftstransportfahrzeug
Geschrieben von Henning K.Geschrieben von Ulrich C.
(Das Betreiben eines Fw-Anhängers der Gemeinde - auch mit einem LoF-Fahrzeug! - ist damit NICHT so erlaubt!)
Den Satz verstehe ich nicht.
Der Anhänger für die Einsatzzwecke der Feuerwehr ist zulassungsfrei. Das ist mal grundsätzlich unabhängig vom Zugfahrzeug. Für Einsätze und Übungen der Feuerwehr dürfen im Übrigen unter bestimmten Rahmenbedingungen auch lof-Zugmaschinen genutzt werden, ohne die lof-Privilegien zu verlieren. Details bitte in der StVOuaVsAusnV 2 nachlesen!
Sorry, mir war entfallen, dass die Fw-Anhänger seit einigen Jahren auch zulassungsfrei sind... aber trotzdem ein Kennzeichen führen müssen... (wieviele machen davon eigentlich in NRW Gebrauch bzw. lassen die Anhänger trotzdem zu und führen die regelmäßig dem TÜV vor?
Details dazu hier: https://www.lfv-bayern.de/media/filer_public/7c/a2/7ca22739-3927-4a02-b040-7f5b9d401752/aktenvermerk_zulassungsfreieanhanger_2015.pdf
Geschrieben von Henning K.Geschrieben von Ulrich C.
Aktuelle Regelungen kurz erklärt:
Da habe ich nichts zu Fw-Anhängern gefunden.
ja, da gings ja auch um alle anderen...
Oben der Link zu den zulassungsfreien Fw-Anhängern...
Und ganz ehrlich.. ich halte es schon für einen Unterschied, ob wir von einem TSA hinter einem Traktor reden (da kam das glaub ich mal her), oder z.B. von einem 2,9 oder 3,5 t schweren Anhänger (da gibts dann noch marginale Unterschiede) mit Boot oben drauf... (alle die Boote betreiben, wissen wie die Anhänger durch die Wasserungen an Slipstellen leiden...) .... mit ganz vielen Varianten dazwischen...
Man stelle sich die Diskussionen vor, wenn die JF mit MTF irgendwohin fährt, hinten dran der nicht zugelassene "Fw-Anhänger" mit dem Zelt und weiterem Material sich durch Bremsversagen plötzlich selbständig macht, oder aufschaukelt und der Fahrer das nicht mehr in den Griff bekommt.... (by the way: ich finde in den Fw-Freistellungen nichts mit Geschwindigkeitsbegrenzungen, ergo müsste das ja dann mit der Zulassungsfreiheit auch für 100 km/h-Anhänger gelten..., oder?)
Und: Natürlich kann sich so dann kein privater Halter so einen Anhänger zulassungsfrei in die Ecke stellen und gelegentlich für Ausfahrten benutzen...
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mit privaten und kommunikativen Grüßen
Cimolino
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Geändert von Ulrich C. [15.08.22 10:44] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = |
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