Rubrik | Recht + Feuerwehr |
zurück
|
Thema | Strafen für zu schnelle Einsatzfahrten drohen was heißt das für die Feuerwehr? | 35 Beiträge |
Autor | Dirk8 S.8, Lindau / Bayern | 877338 |
Datum | 30.06.2022 18:18 MSG-Nr: [ 877338 ] | 925 x gelesen |
Hallo,
Geschrieben von Mario D.Lediglich die Nichtbeachtung des § 1 kann ihm dann noch zur Last gelegt werden.
auch das nicht. Das kann der §35 für sich allein einschränken.
1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.
=> Ergo die Vorschrift gilt nicht, auch nicht §1 und für den Spitzfindigen §38 gilt für andere Verkehrteilnehmer.
Oder liege ich falsch?
Es wäre mit nicht bekannt, dass dann nur eine bestimmte (!) Geschwindigkeitsüberschreitung zulässig ist.
Unsinnige Beispiele wurden ja genug genannt.
Der Rest; Anhörungsbogen ist doch o.K. und tut nicht weh - wenn man überhaupt einen bekommt.
Gruß
Dirk
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|