hallo,
da gibt es keine Irritationen. Die Pflicht an Übungen teilzunehmen ist doch klar.
was mich aber wundert:
... Arbeitgeber entscheidet
In einem der Fälle hatte der betroffene Kamerad argumentiert, wiederholt darum gebeten zu haben, dass die Feuerwehr seinem Arbeitgeber die Wichtigkeit des Ehrenamts verdeutlicht, weil ihn dieser nicht freistellen wollte. Dazu sagte die Stadtverwaltung abschließend: Die Entscheidung, ob ein Arbeitnehmer während der Arbeitszeit an einem Einsatz teilnehmen darf, liegt beim Arbeitgeber. In der Regel werden jedoch die aktiven Feuerwehrkameraden freigestellt. Die Stadt Angermünde entschädigt als Träger des Brandschutzes den Arbeitgeber auf Antrag für den entstandenen Lohnausfall....
Das ist doch auch in diesem Bundesland gesetzlich geregelt. Da kann in Arbeitgeber offiziell nix entscheiden.
MkG Jürgen Mayer, Weinstadt
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