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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Strafen für zu schnelle Einsatzfahrten drohen was heißt das für die Feuerwehr? ![]() | 35 Beiträge | ||
Autor | Alex8and8er 8H., Burgheim / | 877252 | ||
Datum | 27.06.2022 10:42 MSG-Nr: [ 877252 ] | 2635 x gelesen | ||
Geschrieben von Manfred B. Einen Anhörungsbogen zu bekommen ist ein ganz normaler Vorgang bei einer bußgeldpflichtigen Geschwindigkeitsübertretung. Äh Mücke Elefant? Sorry, aber wer mit Sondersignal im Bußgeldbereich geblitzt wird hat in meinen Augen eindeutig gegen das Gesetz verstoßen. Zitat:"Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden." Bei 50Km/h liegt der Anhalteweg bei einer Gefahrenbremsung bei 27,5m. Um Bußgeldbewährt zu schnell zu fahren, muss der Fahrer in der Stadt dann 74Km/h fahren. (50Km/h+ab 21Km/h+3 Km/h Tolleranzabzug) und schon haben wir einen Anhalteweg von 50m bei einer Gefahrenbremsung. Sowas ist unverantwortlich. Nicht umsonst gibt es mittlerweile auch einige Urteile die Geschwindigkeitsbegrenzungen von 10-20% tollerieren, manchmal wird auch 20km/h akzeptiert, alles was drüber ist (Bußgeldbewährt) verstößt nach Meinung einiger Gerichte eben gegen StVO 35 (8) und in meinen Augen zurecht. | ||||
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