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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Heiratsantrag auf der Drehleiter: Wer bezahlt das? | 20 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt | 876753 | ||
Datum | 25.05.2022 07:52 MSG-Nr: [ 876753 ] | 1020 x gelesen | ||
Geschrieben von Matthias K. Würde die Gemeinde den kostenlosen Einsatz der Drehleiter für private Zwecke erlauben, so schenkt sie diesem Feuerwehrangehörigen also 264,00 Euro die zum Großteil aus dem Steueraufkommen bestehen. Das ist richtig. Die Frage ist aber, ob es ein privater Zweck ist! Aus meiner Sicht ist das eine notwendige Ausbildung für die Kameraden und, bei richtiger Vermarktung durch die Feuerwehr, auch eine notwendige Öffentlichkeitsarbeit. Das im Rahmen der Ausbildung der Heiratsantrag erfolgt, ist ein Nebeneffekt. Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder. Zur besseren Lesbarkeit können Bezeichnungen in der männlichen Form dargestellt werden. Diese gelten grundsätzlich in jeglicher Form. | ||||
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