Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Heiratsantrag auf der Drehleiter: Wer bezahlt das? | 20 Beiträge |
Autor | Matt8hia8s K8., Rottenburg a. N. / Baden-Württemberg | 876750 |
Datum | 24.05.2022 21:19 MSG-Nr: [ 876750 ] | 1215 x gelesen |
vollautomatische Drehleiter mit Korb
Wir kommen jetzt zu einem eher akademischen Thema...
Feuerwehrfahrzeuge kosten Geld und zwar in Anschaffung und Unterhalt. Nach der Landeshaushaltsordnung sollen Gemeinden ihren Haushalt durch Kosten und Gebühren decken; der Großteil der Deckung erfolgt jedoch durch Zuschüsse (die aus Steuermitteln gezahlt werden) oder aus Steuern.
Zumindest in Baden-Württemberg gibt es die VOKeFw die für eine DLAK 23/12 einen Stundensatz von 264,00 Euro vorsieht.
Würde die Gemeinde den kostenlosen Einsatz der Drehleiter für private Zwecke erlauben, so schenkt sie diesem Feuerwehrangehörigen also 264,00 Euro die zum Großteil aus dem Steueraufkommen bestehen.
Diesen dämliche Fragen kann man aus dem Weg gehen, indem man entweder eine generelle Regelung trifft, oder die Sache einfach abrechnet. Es kann im Gemeinderat ein Beschluss gefasst werden, dass Feuerwehrangehörigen für Hochzeit oder Verlobung ein Feuerwehrfahrzeug als Hochzeitsauto zur Verfügung gestellt werden. Man kann einen pauschalen Kostensatz festlegen, oder festlegen, dass es ab einer gewissen Zugehörigkeit kostenfrei ist und und und...
Die veröffentlichten Beiträge spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung wieder und werden nicht in dienstlicher Eigenschaft verfasst.
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