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Thema | NRW Wahl: Feuerwehr entfernt Wahlplakate #
| 39 Beiträge |
Autor | Nils8 J.8, Wackersdorf / | 876637 |
Datum | 18.05.2022 14:57 MSG-Nr: [ 876637 ] | 1179 x gelesen |
Mannschaftstransportwagen
Hallo Alexander,
das ist doch (entschuldige bitte) Käse. Solange die Fahrzeuge dienstlich eingesetzt werden (und den Begriff kann man weit fassen), befinden sie sich im Feuerwehrdienst. Genauso wie die eingesetzten Kameraden auch erstmal Dienst leisten...
Oder würdest Du in Zukunft vor jeder Türöffnung (originär zuständig Rett.-Dienst, Polizei und Ordnungsamt) oder dem "Müll-Einsammeln" durch die Taucher-Gruppe vom Grund des Quetschenmombacher Stausees (eigentlich Sache von Wasserwirtschaft- oder Umweltamt) den Zoll anrufen? Wenn in Klein-Kleckersdorf mal wieder die Hauptwasserleitung reißt, fährst Du das Brauchwasser für den dortigen Gewerbebetrieb auch erst, nachdem die Kommune für einen Monat die KFZ-Steuer des Tankers gelatzt hat?
Öriginär zuständig ist im vorliegenden Fall der Störung der öffentlichen Ordnung das kommunale Ordnungsamt. Die den Verwaltungsakt anweisende Behörde ist (bzw. wäre in Bayern) der Bürgermeister oder irgendwer in Vertretung desselben. Da Gefahr im Verzug ist (Verletzung der Bannmeile am Wahlsonntag - Montag isses halt schon zu spät) wird Sofortvollzug angeordnet.
Da sich die Anordnungsbehörde prinzipiell um Ihren Sch.... erstmal selbst kümmern muß und von den Plakataufhängern keiner greifbar ist, kann sich die Kommune für die Ersatzvornahme verschiedener Ausführungsorgane bedienen: Gewerbebetrieb fällt aus wg. Sonntag, Bauhof wäre naheliegend aber evtl. damit überfordert, zu wenig Leute, keine Technik (ausserdem müssen die erst den Zoll anrufen, da die Ihre steuerbefreiten Unimogs eigentlich nur im Straßen- und Wegebau einsetzen). Bevor man ersatzweise den Polizeivollzugsdienst loshetzt (der sowas defacto aber auch nicht kann und im Zuge der Amtshilfe bei sowas dann die Feuerwehr ruft) kürzt man den Verwaltungsweg pragmatisch ein wenig ab und ruft selber seinen örtlich zuständigen Kommandanten an und gibt der rechtlich unselbstständigen Einrichtung der Kommune die dienstliche Anweisung die Plakate ohne Beschädigung derselben runterzuzupfen und beim Bauhof einzulagern. Von mir aus kann man in dem Telefonat auch das Wort "Rechtfertigender Notstand" in den Hörer brabbeln. Natürlich ist dabei jederzeit die Einsatzbereitschaft der Feuerwehr für ihren öriginären Zweck zu beachten.
Damit wäre dann der Grundsatz beachtet, daß Zwangsmittel von Behörden in einem ordentlichen Verhältnis zu ihrem Zweck stehen müssen. Die betroffenen Parteien bekommen von der Kommune später einen Kostenbescheid - aus-die-Maus...
Und für die Fahrt zur Nachbarfeuerwehr beim nächsten Florianstag mit´m MTW wird dann NATÜRLICH vorher wieder dem Zoll Bescheid gegeben.
:bitte beachte meinen leicht ironischen Unterton: ;-)
Grüße aus der Oberpfalz
Nils
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