hallo,
oha - deftig - aber gut:
... Obwohl er die auf dem Boden liegende Verletzte gesehen habe, habe der Mann angehalten, um sich über das auf der Straße geparkte Auto des Ersthelfers zu beschweren. Dadurch habe er den Zugang für den Rettungsdienst versperrt und erst nach mehrfacher Aufforderung der Polizei freigegeben.
Danach habe er dem Rettungswagen ein zweites Mal den Weg versperrt, weil er seine Fahrertür öffnete. Insgesamt habe er die Ankunft des Rettungsdiensts somit um mindestens eine Minute verzögert. Dieses Verhalten habe das Amtsgericht zu Recht als eine dem Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte gleichstehende Straftat bewertet, erklärte das OLG.
Auch die Strafe von 7.150 Euro und ein viermonatiges Fahrverbot für den Mann bestätigte das Gericht, weil es eines zusätzlichen Denkzettels für den Mann bedürfe. Die Revision des Angeklagten wies das OLG damit zurück.
das sollte sich herumsprechen. Solche Strafen wirken!
MkG Jürgen Mayer, Weinstadt
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