Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Hauptversammlung nach vier Minuten beendet und dann gleich wieder anberaumt - zulässig? | 24 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 875757 |
Datum | 24.03.2022 14:22 MSG-Nr: [ 875757 ] | 1854 x gelesen |
Hallo,
Geschrieben von Thomas G."Die Versammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Angehörigen der Einsatzabteilung anwesend ist.
Bei Beschlussunfähigkeit hat der Wehrführer die Hauptversammlung sofort aufzuheben und die Zeit und die Tagesordnung für die nächste Hauptversammlung zu verkünden. Er ist dabei nicht an die Form und Frist für die Einberufung der Hauptversammlung gebunden. Die Versammlung ist dann in jedem Falle beschlussfähig."
Form (schriftlich) und Frist (2 Wochen vor Versammlung) sind dann raus, sprich "Versammlung ist beendet, wir treffen uns in 5 Minuten wieder hier" dann ausreichend.
Haben wir dann leicht abgewandelt auch für den Förderverein übernommen.
Und wo liegt der tiefere Sinn in dieser Satzung dann? Man könnte auch gleich reinschreiben, dass nur eine gewisse absolute Anzahl anwesend sein muss oder die Anzahl anwesender Mitglieder unerheblich ist. Käme auf's gleiche raus, spart aber Formalien einer 2. Versammlung.
Gruß,
Michael
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