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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Hauptversammlung nach vier Minuten beendet und dann gleich wieder anberaumt - zulässig? | 24 Beiträge | ||
Autor | Wolf8gan8g K8., Niddatal / Hessen | 875736 | ||
Datum | 24.03.2022 10:23 MSG-Nr: [ 875736 ] | 2796 x gelesen | ||
Hallo Jürgen, es ist die übliche Vorgehensweise um eine Versammlung durchführen zu könne. Du musst ein Qurom definieren, ab dem eine Versammlung beschlussfähig ist. In der Regel gibt es deshalb in den Satzungen oder der Regelung zur Durchführung der Mitgliederversammlung einen Passus der besagt, daswenn nicht enügent Mitglieder anwesend sind dieVersammlung geschlossenen wird. Anschließend wir die Versammlung wieder geöffnet und istdan in jedem Fall beschlussfähig. Das muss natürlich von der Mitgliederversammlung so beschlossen werden und da wir uns als "Verein" organisieren dürfen wie wir wollen, ist es zulässig. Ich selbst habe zwei solcher Satzungen geschrieben, eine anonym für einen KFV, und sie wurden vom zuständigen Registergericht anstandslos akzeptiert. Gruß Wolfgang | ||||
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