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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | Ermittlungsverfahren - war: Deutschland war präzise gewarnt die Menschen aber nicht | 339 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 874987 | ||
Datum | 07.02.2022 10:40 MSG-Nr: [ 874987 ] | 11148 x gelesen | ||
Geschrieben von Hans-Joachim Z. Für einen stationären Beobachter kann sie dennoch ein überwältigendes Ereignis sein, wenn Kommunikationswege versagen und der Krisenstab sechs bis acht Stunden hinter der Lage ist.Mal hypothetisch: Der Landkreis ruft am 14.07. um 13:00 den Katastrophenfall aus (ignorieren wir einfach mal, dass es den hier gar nicht gibt, das ignoriert ja eh jeder), wenige Minuten später entscheidet man sich zur Evakuierungsanordnung nach § 25 Abs. 1 Satz 5 LBKG aber!: 2. Alternative. Was wäre dann, bitte realistisch einschätzen, weiter passiert? "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
Geändert von Sebastian K. [07.02.22 10:40] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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