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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ditzingen: Feuerwehrmann darf Dienst nicht mehr antreten | 3 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 874750 | ||
Datum | 19.01.2022 21:26 MSG-Nr: [ 874750 ] | 3570 x gelesen | ||
hallo, so kann es auch ausgehen: ![]() Über die Zukunft seines Verbleibs bei der örtlichen Freiwilligen Feuerwehr war ein Ditzinger vor Gericht gezogen. Er verlor in der ersten Instanz. In der zweiten Instanz kassierte er nun abermals eine Niederlage. Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim, das höchste Verwaltungsgericht des Landes, wies die Berufung des Feuerwehrmannes gegen das Urteil zurück und lehnte eine Revision ab. ... da haben u.A. wohl "messbare" Faktoren eine Rolle gespielt: ... Im Kern der juristischen Auseinandersetzung geht es um den Vorwurf der Stadt, der Feuerwehrmann habe nicht regelmäßig und pünktlich an Aus- und Fortbildungen teilgenommen und mehrfach gegen diese Dienstpflicht verstoßen. Seit 2016 habe er an den Übungen, Ausbildungen und Besprechungen der Feuerwehr nicht mehr teilgenommen. Durch die schwerwiegenden Versäumnisse sei die Ableistung eines unfallfreien Dienstes nicht mehr gewährleistet. Es lägen erhebliche Risiken hinsichtlich einer Eigen- beziehungsweise Fremdgefährdung vor, geben die Mannheimer Richter die Argumentation der Stadt Ditzingen wider. ... Da ist die Chance für eine Kläger nicht gut. Die regelmässige und ausreichende Teilnahme an den Diensten ist nun mal mit ein Kernthema bei der Mitgliedschaft in der Feuerwehr. Wenn eine Feuerwehr dann die An- bzw. Abwesendheiten sauber dokumentiert muss ein Gericht entsprechend entscheiden. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | ||||
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