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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Logistikfahrzeuge für Starkregen/Unwetter - war: Starkregen/Unwetter und der KatS | 449 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8T., Lemwerder / Niedersachsen | 874140 | ||
Datum | 18.12.2021 13:50 MSG-Nr: [ 874140 ] | 11891 x gelesen | ||
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Moin, wo hab ich das Geschrieben von Hans-Joachim Z. Normalerweise plädieren hier die meisten dafür, daß ein Feuerwehrfahrzeug die Feuerwehrnormen einhalten soll. plädiert? Nur weil ich gesagt habe, dass man - weil es im Gelände auch auf den Bodendruck der Räder ankommt - ggfs. eine Achse mehr nehmen sollte und die zGm vom ursprünglich angedachten Fahrzeug beibehält? Bei GW-L1 und GW-L2 reden wir über gl-Versionen. Die werden auch heute schon von Feuerwehren beschafft, in normtreuer Ausführung. Bei WLF sieht die Norm eigentlich maximal dreiachsige Fahrzeuge mit zGm 26 t vor, soweit korrekt. Vierachser-WLF gibt es aber auch schon bei Feuerwehren, siehe HFS-Systeme NRW oder andere WLF. bos-fahrzeuge liefert da gute (Vor-)Bilder. Ich wiederhole mich da gerne an dieser Stelle: Wir diskutieren über gl-Fahrzeuge zur Ertüchtigung der Einheiten, um bei extremen Einsatzlagen mit massiven Einschränkungen in der Verkehrswegeinfrastruktur noch auftragsgemäß Hilfe leisten zu können...um technisches Gerät dahin zu bringen, wo es gebraucht wird, um Personal an den Einsatzort zu bringen, um Führungskräfte an den Einsatzort zu bringen, um ... Ich rede nicht davon jedes Allrad-HLF von Zweiachser auf Dreiachser umzuplanen... Ich habe auch gesagt, dass es für die Fahrzeuge, über die wir hier diskutieren, entsprechende Normen gibt, die beachtet werden müssen / sollen. Ich gebe Dir Recht, es gibt immer weniger echte gl-Fahrzeuge, insbesondere im Segment für KdoW. Die, die es gibt, erfüllen z.T. leider nicht die zur Zeit gültigen Abgasvorschriften. Ob man den Weg einer Ausnahmereglung gehen kann oder möchte entscheiden leider nicht die Beschaffer der Fahrzeuge. Wenn es aber gewollt ist, derartige Fahrzeuge vorzuhalten, dann muss man sich auf der Ebene der "Vorgeber" dieser Vorschriften dazu Gedanken machen. Nur momentan ist "erfüllt nicht Euro6x" für einige gut geeignete Fahrzeuge das "Geht nicht"-Kriterium. Andere Bereiche (Militär) zeigt aber auch, dass - wenn gewollt - auch Ausnahmen von oben bestimmt / zugelassen werden können. In diesem Sinne Gruß Christian Alles Geschriebene stellt lediglich meine private Meinung dar. | ||||
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