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RubrikWerk-/Betriebsfeuerwehr zurück
ThemaHilfsfrist für Werkfeuerwehren4 Beiträge
AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg873548
Datum15.11.2021 17:37      MSG-Nr: [ 873548 ]1365 x gelesen

Guten Abend

Geschrieben von Franz-Peter L.


kannst Du die Frage etwas präzisieren bzw. worauf willst Du hinaus?

Ob bzw. wie viele Werkfeuerwehren die hier erwähnte Hilfsfrist von 5 Min (!) einhalten können ?
WF auf rein freiwilliger Grundlage wohl weniger ?


die Anforderungen der IndBauRL (während des Betriebs eine Mindestschichtstärke von neun Feuerwehrangehörigen, von denen sechs Feuerwehrangehörige, darunter der Gruppenführer, hauptberuflich für die Werkfeuerwehr tätig sind, auch außerhalb der Betriebszeiten zumindest die erste Staffel mit hauptberuflichen Kräften besetzt)

Ich beobachte hier in der Region, dass etliche WFs, die bisher mit einigen wenigen HA-FW-Leute auskamen, personell stark aufrüsten und händeringend hauptamtliches Personal suchen um beispielsweise immer in Staffelstärke ausrücken zu können.


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)

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