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Thema | Hilfsfristen / AGBF-Schutzziele - war: Freibier führt zu Feuerwehrstau | 32 Beiträge | ||
Autor | Olaf8 F.8, Köln / NRW | 873141 | ||
Datum | 23.10.2021 12:21 MSG-Nr: [ 873141 ] | 1511 x gelesen | ||
Geschrieben von Michael W. s Land hat da z.B. schon eine gewisse Aufsichtsfunktion gegenüber den Kommunen. Will man z.B. Fahrzeuge beschaffen und dafür Landeszuschuß, den man sich ja im Normalfall nicht entgehen lassen will, muss man sich seitens der Kommune an die Vorgaben aus der FwVO halten Das ist zwar richtig, aber auch ohne Auswirkung. z.B. Will der Bürgermeister/ der Landrat richtig Geld sparen, dann kaufen sie gar kein neues Fahrzeug. Das spart am meisten. Oder sie halten die Mitgliederzahl der Feuerwehr absichtlich klein. Das spart Schutzausrüstung, Ausbildung, Fahrzeuge, Geräte, Baumaßnahmen an Feuerwehrhaus usw. | ||||
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