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Thema | Hilfsfristen / AGBF-Schutzziele - war: Freibier führt zu Feuerwehrstau | 32 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 873108 | ||
Datum | 21.10.2021 15:31 MSG-Nr: [ 873108 ] | 2267 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Dirk G. Ich garantiere dir, dass die Versicherung versuchen wird sich Geld von der Kommune zurückzuholen. Und das unter dem Stichpunkt Organisationsverschulden. Kann sie gerne machen. Zumindest in manchen Bundesländern läuft das ins Leere. In RLP sind die geforderten Hilfsfristen in der FwVO festgelegt. §1 Abs. 3 lautet Aus dieser Verordnung können Dritte keine Ansprüche herleiten. Das heißt im Prinzip, ein "Dritter" (= Geschädigter) kann aus den hier genannten Hilfsfristen nicht schließen, dass die Feuerwehr in x Minuten da sein muss. Gruß, Michael | ||||
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