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Thema | Hilfsfristen / AGBF-Schutzziele - war: Freibier führt zu Feuerwehrstau | 32 Beiträge | ||
Autor | Dirk8 G.8, Edewecht / Niedersachsen | 873104 | ||
Datum | 21.10.2021 14:30 MSG-Nr: [ 873104 ] | 2874 x gelesen | ||
Die Frage ist aber ja dann, wer steht dafür gerade, wenn die Hilfsfrist nicht eingehalten werden kann weil Feuerwehr XY abgemeldet ist. so einfach ist das eben nicht. In der Regel sind die Feuerwehren in einer AAO eingebunden durch die sie evtl. auch Sonderaufgaben hat. Beispiel: Feuerwehr XY wird abgemeldet, also Status 6 in der Leitstelle für alle Fahrzeuge, und Feuerwehr XX soll übernehmen. Feuerwehr XY braucht fünf Minuten nach Ort A, Feuerwehr XX aber acht. Im Ort A kommt es nun zu einem Einsatz mit sehr hohem Sachschaden. Ein Gutachter der Versicherung stellt fest, dass zwei Minuten eher ein Durchzünden des Daches hätte verhindert werden können. Ich garantiere dir, dass die Versicherung versuchen wird sich Geld von der Kommune zurückzuholen. Und das unter dem Stichunkt Organisationsverschulden. Meldest du eine Feuerwehr ab, dann musst du Systeme anwenden um dennoch deine Bedarfsplanung zu erfüllen. Wie auch immer. Es kommt fast nie zu so einem Fall, aber wenn doch gucken alle doof. Zumindest der Bürgermeister und die Ehrenbeamten! Die Bevölkerung kann schlichtweg auch erwarten, dass sie so gut als möglich geschützt wird. Es ist nunmal Fakt, dass eine Feuer in einem EFH in der Stadt genauso brennt wie auf dem Land. | ||||
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