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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Gescheiterte Wiederwahlen von Kommandanten :-() | 10 Beiträge | ||
Autor | Lars8 B.8, Zwinge / Thüringen | 872727 | ||
Datum | 04.10.2021 13:18 MSG-Nr: [ 872727 ] | 1942 x gelesen | ||
Geschrieben von ---Jürgen M@yer---
Bei uns wie in deinem Beispiel mit dem Bürgermeister auch möglich. Wenn der/die gewählte Kamerad/-in entsprechende Qualifikation besitzt bzw. wie in vielen Brandschutzgesetzen oder -organisationsverordnungen oder Feuerwehrsatzungen gefordert innerhalb von 2 Jahren nachholt, sollte dem nichts im Wege stehen, wenn formell bei der Wahlversammlung alles richtig war z.B. Ladungsfrist,Beschlussfähigkeit usw.usw. Kommt aber wie sooft vermutlich auf jeden Einzelfall an. Generell kann ja jede Stadt/Gemeinde entsprechenden Passus in seine Feuerwehrsatzung schreiben.z.B. "gewählt werden kann nur, wer sich innerhalb von ..... /der Ladungsfrist nach Veröffentlichung zur Wahl stellt." MkG Lars | ||||
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