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1. Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
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Gemeinsames Melde- und Lagezentrum GMLZ (beim BBK)

RubrikKatastrophenschutz zurück
ThemaFragwürdige KatS-Verantwortungsdiffusion (hier dringend angezeigte Optimierung der Bevölkerungsalarmierung)    # 5 Beiträge
AutorJako8b E8., Düsseldorf / NRW871019
Datum30.07.2021 11:36      MSG-Nr: [ 871019 ]1696 x gelesen

Die operativ Bewältigung des Hochwasserszenario 2021 hat mal wieder drastisch daran erinnert, dass u.a. die präventiv von der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr zu leistenden Vorbereitungen, und die darauf taktisch aufbauenden Erledigungsschritte (gerade in der Warmlaufphase) eher von persönlich-kreativen Sofortentscheidungen geprägt waren, als von übergreifend strukturell verzahnten Ablaufmechnismen

Die verantwortungslose Darstellung von politischen Funktionsträgern, eine solches überregionales, bzw. landesweit "plötzlich" eskalierendes Krisenszenario war nicht vorhersehbar, ist u.a. aufgrund der Bundestagdrucksache 17-12051 aus 2012 (!), genauso wie das Verwaltungsversagen in der aktuellen Pandemiesituation, mehr als unredlich (eigentlich vorsätzliche Volksverdummung).

Der Hang, trotz massiver Konsequenzen für eine sehr große Anzahl von betroffenen Personen (unbewohnbare Häuser, zerstörte Arbeitsstätten, bedrohte Existenzen, wie viele Hochwasser-Tote insgesamt), legislative/exekutiv eigentlich lange vorher "bekannte" Defizite sehr schnell aus öffentlichen Schlagzeilen zu bekommen wird mit Bezug zu früheren Einsatzauswertungsempfehlungen (beispielsweise früherer Hochwasserlagen) ist auch jetzt mal wieder unübersehbar. Allerdings wird ohne einschneidende legislative Klarstellungen (besonders zwischen Kommune und dem Land als hauptverantwortliche KatS-Regelungsinstanz, einschließlich priorisierte Mittelzuweisungen) die leider immer wieder beklagte "Verantwortungsdiffusion (vgl. Albrecht Broemme, vgl. -SZ- " nicht verschwinden.

Bezüglich einer hoffentlich umfangreich zu erwartenden Aufarbeitung dieser überregionalen Krisensituation im organisatorischen Detail, weit über eine -kommunale- Gebietskörperschaft hinaus, mit fallweise dringenden, unabweisbaren und dann bitte auch breit und transparent geführten Konzeptdiskussionen, wird hier der Schwerpunkt "Bevölkerungswarnung" (ALARMIEREN - INFORMIEREN - LENKEN) in den Vordergrund gestellt.

Diesbezüglich sollte jetzt endlich auch dem letzten Funktionsträger unsere umfassende Abhängigkeit von einer öffentlich stabilen Stromversorgung klar geworden sein. Und zwar weit vor einem nicht nur theoretischen Blackout (flächendeckender Schwarzfall), bei inzwischen fast allen "Maßnahmen" vor Ort, sowohl in üblichen Verwaltungsstrukturen als BOS-Einsatzszenarien. Egal ob essentiell eigene Versorgungsgrundlage oder vertraglicher Servicebestandteil in eigener oder ausgelagerter Betriebsverantwortung. Die Erwartung, es wird schon nicht alles "kaputt" sein, oder irgendwie gehen, ist seit dieser Hochwasserlage nicht mehr vertretbar. Der Strom war teilweise schon weg (weil EVU-Beschädigung im übernächsten Nachbarort), da war die Hochwasser- bzw. Schlammwellen in späteren Schadensarealen noch gar nicht da. Entscheidend ist hierbei ein allgemeingültiges Verständnis hinsichtlich einer minimal stets gewährleisteten Autarkie.

In der eskalierten Krisensituation mussten sowohl betroffene Bürger, als auch eingesetzte KatS-Strukturen (teilweise erstmals konkret) feststellen, was eine ausgefallene Stromversorgung (über mehrere Stunden und noch länger) real bedeutet. Kein Telefon (VoIP-Anschluss, also nicht MSAN-POTS) sowie xDSL-Internet, kein Radio und Fernsehen, kein Mobilfunk und Internet-FLAT für Gemeindeverwaltung und Bürger. Auf Dächern stundenlang ausharrende Betroffene konnten keinen Notruf (112) absetzen. Um für Hilfskräfte (einschließlich BOS-Gliederungen) fiel die leider verbreitete Abstimmung im direkten (Einsatz-)Umfeld z.B. via WhatsApp (und anderer sozialer Medien) vollständig weg.

Die Auswirkungen auf existenzielle BOS-Kommunikationsgrundlagen , IT-Verwaltungs- und Einsatzunterstützung, verbleibende Meldungsabläufe (und deren taktisch inzwischen fragwürdigen Handhabung) stehen dabei auf einem noch ganz andeen Blatt.

Für ein dringend zu überarbeitendes (und bundesweit zu standardisierendes) Alarmierungskonzept für die Bevölkerung sollte ein latent hohes Stromausfallrisiko nicht vorschnell verdrängt werden. In einem optimierten Warnmix hat ein Cell-Broadcast genauso seinen berechtigten Platz wie Rundfunkdurchsagen.

ALARMIEREN
Gesucht wird m.E. eine vergleichbare Alternative zu flächendeckend akkugepufferten, per Satellit gesteuerten Hochleistungssirene (HLS). Um ein sonst wieder einmal drohendes Realisierungsdurcheinander sowie föderal völlig unnötig entstehendes Schnittstellenchaos (oder verdeckte Abgrenzungsversuche) noch (via Bundeszuschüsse, weil auch Zivilschutzrelevant) entgegentreten zu können, ist zeitnah festzuschreiben, was denn so ein HLS-Standort (alle n x 100m, weil so noch hörbar) "in Gänze" abdecken sollte.

Da es sich bei HLS um hochgezüchtete ELA-Systeme handelt, sind ergänzende Nutzungsoptionen erwägenswert. Sollen über die bisher eingeführten Sirenentöne weitere Alarmierungsstandardsignale (für Sturm/Tornado, Erdbeben, Hochwasser, Waldbrand, Industrieunfälle mit Emissionsaspekten, o.ä) bundesweit ergänzend etabliert werden. Könnte über lokal adressierbare ELA-Durchsagen (via HLS-Standorte) dann bis auf Ausnahmen auf personalintensive Lautsprecherrundfahrten (i.d.R. von Polizei, Ordnungsamt oder KatS/FW) verzichtet werden?
Noch viel essentieller ist der beabsichtigte Zweck nach Auslösung diesbezüglicher Alarmierungsoptionen bei räumlich abgrenzbar "adressierbarer" Bevölkerung. Egal welche behördliche Zuständigkeit hiervon eindeutig Gebrauch machen müsste!

Vermeidung eines Gewöhnungseffektes (vgl. Trend bei Warn-App-Inhalten), überzeugt vermittelte Handlungsempfehlungen (also Akzeptanz), erwartetes oder sonst mit Zwang durchgesetztes Bevölkerungsverhalten? Wie wird hierüber möglichst eine Überlastung von Telefonanschlüssen der Gemeindeverwaltung oder gar von Notrufzielen vermieden?


INFORMIEREN
Kompakte Sprachdurchsagen könnten je nach Technologiekonzept sowohl per Satellit, aber auch einzeln an den jeweiligen HLS-Standorten gezielt adressierbar eingespielt werden.
Technisch wäre eine diesbezüglich selbstverantwortete (!) Auslösedifferenzierung oder Durchsagesteuerungslogik (jede Ebene für sich, einschl. Probealarmrealisierungen) kein Hexenwerk. Erst recht, wenn klare legislative Handhabungsvorgaben existieren würden. Eine zentrale Steuerungsebene im organisatorischen Sinn wäre hierfür nicht erforderlich und somit jede eigenverantwortliche KatS-Handlungsoption gewahrt.
Für eine höhere Verständlichkeit (der Sirenensignale, aber auch Sprachdurchsagen!) in lärmschutzisoliert -fahrenden- Autos oder doppelverglasten Wohnungen bietet sich eine übermittlungsrelevante Konzeptergänzung an, welche in Kanada und USA nahezu flächendeckend mit dem NOAA "Weather-Radio" " (incl. SEMA Direktadressierung) vor Jahren etabliert wurde. Über sieben Frequenzen (bei ca.162 Mhz) werden sowohl Ton- und Sprachsignale per analogem UKW ggf. mit Vorrangschaltung zu entsprechend vorbereiteten Radioendgeräten übertragen.

Jeder HLS-Standort müsste für diese parallele Benachrichtigungsergänzung nur um einen UKW-Kleinsender für eine dieser Krisenfrequenz erweitert werden. Da die nächsten HLS-Standorte räumlich nicht allzu weit weg stehen, reichen hierfür wenige Sende-Watt um eine angemessene Abdeckung (HF-Coverage) zu erzielen. Zur Not reicht (aus Erkenntnissen von Probealarmen) eine externe UKW-Klebeantenne an einem Fenster in Richtung HLS-Standort.

Über die Zuweisung dieser Krisenfrequenz entscheidet die Bundesnetzagentur, wobei die heute erteilte Frequenznutzung (laut Frequenzzuweisungsverordnung für 162 Mhz) nach Bedarf Ende 2028 ausläuft. Aufgrund einer Verordnung via Innenminister über die Bundesregierung sollte hier kein regulatorisches Problem zu erwarten sein. Es sei denn mit Frequenzversteigerungserlösen (siehe BOS-Breitbanderfordernisse nachrangig gegenüber Mobilfunkspektrum im Bereich 700 Mhz) kann der Bund mehr Geld einfahren!

Passende Endgeräte für Zuhause oder in privaten Autos (in USA/Kanada sogar für deutsche Fabrikate) sind bereits online beziehbar, und kosten ab 25 Euro für Jedermann. Spezifische UKW-Kleinradios verfügen neben Batteriefach und separatem Akku über integrierte Sonnenkollektoren und Kurbelinduktoren (!), welche dadurch auch empfangsbereit bleiben (und über eine USB-Stecker andere Geräte aufladen könnten), wenn die öffentliche Stromversorgung nicht gegeben ist.

LENKEN
Bei jeder öffentlichen Alarmierung stellt sich die berechtigte Frage, welche exekutiv zuständige Stelle sollte bzw. muss wem was wie geeignet mitteilen. Und was erwartet daraufhin auslösende Stelle bei den Empfängern?
Gegenüber einleuchtend "vermittelten" Behördenempfehlung stellen unabweisbare durchgesagte bzw. kurz bevorstehenden Zwangsmaßnahmen (Räumung, Evakuierungen o.ä.) verwaltungsbezogen schon eine deutlich höhere "Umsetzungshürde dar (behördliche Außenwirkung!). Dieser Aspekt, bzw. unabweisbar (transparent?) entstehende Handlungsdruck (sonst steht man schnell in der Zeitung) ist ganz klar technologieunabhängig (auch für Maßnahmen via Cell-Broadcast oder Rundfunk!). Diffuse artikulierte Vorbehalte (eigentlich indirekt wirksame Realisierungshürden) bei einigen Funktionsträgern auf sämtlichen Exekutivebene dürfen hier nicht zu unterschätzt werden.
Bei flächendeckend etablierter, sowie organisatorisch voneinander völlig unabhängig (und autark gemeinsam) nutzbaren HLS-Alarmierungskonzeption (erst recht mit Sprachdurchsage in Richtung konkret adressierbarer) Bevölkerungsgruppen) verbleibt nämlich kaum eine "Zuständigkeitslücke" (bzw. formal vielfach in den vordergrund gestellte Handlungsvrantwortungsüberschneidung!). Für beispielsweise folgende Exekutivverantwortungen:

kommunal - die lokal ansässige Feuerwehr /KatS ab üblicher Sirenenalarmierung eigener Einsatzkräfte sowie für gesetzlich federführend zuständige Ämter bei spezifischen Krisenszenarien


überregional - das jeweilige Regierungspräsidium oder ein Landesministerium gemäß föderal unterschiedlicher Katastrophenschutzgesetzgebung z.B. bei Krisenlagen außerhalb nur einer betroffenen Gebietskörperschaft (soweit überhaupt erforderlich)


bundesweit - gemäß Zivilschutzgesetz möglicherweise nicht nur das BBK bzw. GMLZ im Spannungs- oder Verteidigungsfall

Eine solche modulare Alarmierungskonzeption könnte parallel noch für weitere exekutive Informationsoptionen genutzt werden, wenn man denn wirklich standardisiert wollte. Aktuell plakativ bereits artikulierte Ausflüchte oder singulär postulierter Aktivismus lassen insgesamt keinen KatS-Strukturfortschritt erkennen.

Es ist nicht genug zu wissen, man muss es auch anwenden.
Es ist nicht genug zu wollen, man muss es auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe)

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 30.07.2021 11:36 Jako7b E7., Düsseldorf  
 30.07.2021 12:55 Thom7as 7S., Ehrenkirchen
 30.07.2021 14:36 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland  
 31.07.2021 13:46 Hans7-Jo7ach7im 7Z., Berlin

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