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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaEinsatzfahrzeug überlassen - lohnsteuerbarer Vorteil?7 Beiträge
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg870265
Datum14.07.2021 13:28      MSG-Nr: [ 870265 ]3123 x gelesen
Einsatzfahrzeug überlassen ? lohnsteuerbarer Vorteil?

Nutzt ein Einsatzleiter der Feuerwehr das Einsatzfahrzeug auch für Privatfahrten, stellt dies keine zu Arbeitslohn führende Verwendung des Fahrzeugs dar.

DER BETRIEB


hallo,

dieser Fall bezieht sich auf:

Wird einem Leiter der Freiwilligen Feuerwehr ein Einsatzfahrzeug überlassen, so führt dies nicht zu Arbeitslohn. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) klargestellt und dem Finanzamt widersprochen, das ungeachtet der zahlreichen Einsätze in der Überlassung einen geldwerten Vorteil sah. ...
... Der Leiter der Freiwilligen Feuerwehr übt seine Tätigkeit ehrenamtlich aus und erhält dafür nur eine geringfügige, steuerfreie Aufwandsentschädigung. ...
wie sieht das dann bei hauptamtlichen Kräften aus?

Also dem hauptamtlichen Leiter der Freiwilligen Feuerwehr?

Ist das dann die selbe Rechtslage oder wird das dann finanzamttechnisch anders angesehen?

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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 14.07.2021 13:28 Jürg7en 7M., Weinstadt
 14.07.2021 17:04 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
 20.09.2021 10:24 Matt7hia7s K7., Rottenburg a. N.
 20.09.2021 12:04 Jako7b T7., Bischheim
 20.09.2021 12:39 Chri7sti7an 7R., Fichtenberg
 23.09.2021 09:32 Matt7hia7s K7., Rottenburg a. N.
 20.09.2021 16:15 Cars7ten7 G.7, Dormagen

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