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Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
Thema | Handyverbot am Steuer soll auf u.A. auf BOS-Funk ausgeweitet werden - war: In welchen Fahrzeugen muss der Fahrer ... | 101 Beiträge | ||
Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 870060 | ||
Datum | 30.06.2021 12:19 MSG-Nr: [ 870060 ] | 2517 x gelesen | ||
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Hallo, Geschrieben von Jürgen M. Aber da ist inzwischen unabhängig von der Rechtslage eine Freisprecheinrichtung für den BOS-Funk sicherlich schon Stand der Technik. ... bei einem KdoW gebe ich Dir recht. Wobei das 1:0 besetzte Einsatzfahrzeug auch im bei Sonderfahrzeugen (WLF, GW-L usw.) durchaus vorkommen kann. Auch im Bereich der Polizei soll es Einzelfahrer geben. Und den RTW, bei dem die zweite Einsatzkraft mit dem Patienten beschäftigt ist, sollte man auch nicht außer Acht lassen. Wobei ja bei "zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten" (z.B. in Erledigung eines Einsatzauftrages) zusätzlich ja noch § 35 (1) und (5a) StVO ggf. herangezogen werden kann ... Ergo: derzeitige Rechtslage für die BOS in der Regel kein Problem ... Gruß Gerhard | ||||
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