Mal zurück zur Ausgangsfrage, Lösungen für das TSF-W für Wasserförderung lange Wegstrecke ähnlich wie LF Kats. Dieses hat 300m B im Heck, manche Landesbeschaffungen, wo mehr Platz zwischen der Zivilisation ist, auch mal 500m.
Mittendrin liegt der klassische Schlauchanhänger mit 2x 200m B, denn kannste heute noch neu erwerben. Der wiegt unter 750kg, wer also die heutigen TSF/TSF-W/KLF oder auch MTW fahren darf, hat den in den allermeisten Fahrzeug- bzw. Gewichtskombinationen auch schon mit drin. Das gilt übrigens auch mit der Fahrberechtigungen zum Führen von Einsatzfahrzeugen, die zeitlich zwar weniger wie deine Supermarktparkplatzeinweisung mit Fahrpraxis umfasst, dafür aber auch schon eine Einweisung in Anhängerbetrieb beinhaltet, selbst wenn man am Standort eigentlich gar keinen Hänger rumstehen hat (mind. in RLP, mutmaßlich auch anderswo, und manche machen das sogar real so).
Wenn ich mir dann noch überlege, was für Standorte für diese Art Wasserförderkonzept i.d.R. in Frage kommen, und bei welchen Lagen, muss man mir nochmal genauer erklären, wieso das Rangieren im überforderten Stadtverkehr oder unter möglichst beengten oder holperigen Verhältnissen jetzt genau das Problem sein soll. Ich jedenfalls fahre bisher geschätzte 99,999% meiner Einsatzfahrtmeter vorwärts, und kann das durchaus zur Nachahmung empfehlen. Machen Stadtmenschen das heute anders? Und leihe ich mir einen 750kg-Hänger beim Baumarkt, muss ich da auch weder meinen Wehrdienst noch den nächstgreifbaren Landwirt vorweisen.
Währenddessen braucht die Feuerwehrdekandenz für 300-400m B heute zwingend einen Allrad-GW-L, einen Rollcontainer für Schläuche, noch einen natürlich für den hygienischen Schlauchabtransport, am besten dann noch einen geländetauglichen Elektrotransportwagen für die Container obendrauf (Arbeitsschutz!), oh sind wir schon bei 200.000? Egal, wir sind doch Feuerwehrs.
Einfach mal was langsamer machen, hilft oft beim Einparken und noch öfter auch beim Feuerwehrplanen.
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |