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RubrikEinsatz zurück
ThemaBrand in Opwijk 09/04/2021 - war: bemerkenswerte Einsätze    # 11 Beiträge
AutorFran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern)868620
Datum14.04.2021 08:05      MSG-Nr: [ 868620 ]1528 x gelesen

Interessant,
Ich antworte mal gesammelt auf die wohl zentrale Frage Geschrieben von Jürgen M.gibt es da keine Brandwände? und Geschrieben von Volker L.Die Frage habe ich mir auch gestellt.
mit der Gegenfrage: Hätte es da Brandwände geben müssen?
Die Frage nach Brandwänden stellt sich im Regelfall der Planer (bzw. sollte er). Dabei ist die grundlegende Planung/Anordnung wesentlicher Teile wie Brandwände und Treppenräume eigentlich Sache des Entwurfsverfassers und nicht des Brandschutzplaners. Nur hören das die Entwurfsverfasser nicht gerne bzw. meinen manchmal, das geht sie nichts an, dafür gibt es ja den Brandschutzplaner. Der Brandschutzplaner darf leider nur allzu oft die architektonisch-geistigen Freiheiten und Höhenflüge wieder einfangen und versuchen, diese in ein noch übrigbleibendes Mindestvorschriftenkorsett zu zwängen. Manche grundlegende Fehler bekommt man aber nicht mehr eingefangen. Wenn sich dann ein Bauherr (oder später Wohnungskäufer) nicht mit der Sicherheit und den Anforderungen seines Eigentums beschäftigt sondern sich bind auf andere verlässt, dann darf man sich hinterher auch nicht beschweren.

Soweit ich das mit meinen rudimentären, schüleraustauschbasierten Französischkenntnissen herauslesen kann, sind wohl die belgischen Basisnormen gar nicht so weit von den deutschen Landesbauordnungen entfernt. Auch bedingt durch das europäisch angeglichene Bauproduktenrecht haben sich die jeweiligen Bauordnungen bezüglich Feuerwiderstand und grundsätzlichen (schutzzielorientierten) Anforderungen angeglichen. Insofern würde ich auf die Gegenfrage mal für vergleichbare deutsche Gebäude eingehen, dann kann man das, sofern Interesse besteht, in seiner jeweiligen Landesbauordnung nachvollziehen.

Maßgebend für die Erforderlichkeit von Brandwänden wären hier die Gebäudeklasse, die Gebäudeausdehnung und die Anordnung auf einem Grundstück.

Gebäudeklasse/Grundstück:
Für vergleichbare Gebäude (Wohnanlage auf EINEM Grundstück, Gebäude der Gebäudeklasse 3 / Gebäude geringer Höhe) wären in Deutschland auch nur raumabschließend hochfeuerhemmende Wände anstelle von Brandwänden (EI60) erforderlich und keine Brandwände (REI90+M). Gleiches gilt für Gebäudeabschlusswände, wenn es sich um mehrere zusammengebaute Gebäude auf verschiedenen Grundstücken handelt.

Gebäudeausdehnung/Brandabschnittslänge:
Grundsätzlich geben die Landesbauordnungen einen Brandwandabstand innerhalb ausgedehnter Gebäude vor, meist von 40m. Bei einer Längenausdehnung von zwar bis zu ca. 51m aber einer Gebäudetiefe von ca. 12,50m bei Grundfläche von 1.350 m² (des Gebäudes in der Kloosterstraat, Opwijk, Belgien) werden im Regelfall auch in Deutschland keine Brandwände vorgesehen bzw. regelmäßig Abweichungen zum maximal zulässigen Brandwandabstand genehmigt, da das baurechtlich zulässige Gesamtschadensausmaß (von 40 x 40 m = 1.600 m²) teilweise deutlich unterschritten ist. Noch dazu sind die Nutzungseinheiten (Wohnungen) feuerwiderstandsfähig voneinander abzutrennen. Bis der Brand also eine Brandwand erreiche, müsste er im Wohnungsbau also schon (einige) mindestens feuerhemmende (EI30) Trennwände übersprungen haben. Und das sollte eine Feuerwehr ggf. ver-/behindern können.

Gelegentlich kommen vergleichbare Brandereignisse vor. Ob das an den Vorschriften liegt oder an einer eher mangelhaften Umsetzung lässt sich ggf. nach dem Brandfall untersuchen/beurteilen.

Geschrieben von Olaf W.Was ich nicht finden konnte, sind Details dazu, ob brennbare Materialien über die Wand geführt werden dürfen und wenn ja, wie. Das war in Deutschland ja auch mal erlaubt, bis man festgestellt hat, dass das nicht so schlau ist.
Wann und wo war das denn erlaubt? Das müsste aber schon lange her sein.
Dass brennbare Baustoffe über Brandwände nicht hinweggeführt werden dürfen, ist keine Erfindung der Neuzeit, das wussten schon unsere Altvorderen.
z.B. Geschrieben von --- Ludwig II., von Gottes Gnaden König von Bayern, Pfalzgraf bei Rhein, Herzog von Bayern, Franken und in Schwaben etc. etc.--- Königlich Allerhöchste Verordnung vom 19. September 1881, die allgemeine Bauordnung betreffend
§ 17 Brandmauern

b. Zu ihrer Abdeckung darf nur feuersicheres Material mit Ausschluss aller Holzteile verwendet werden.

g. Balken, Latten und sonstige Holzteile dürfen nicht durch eine Brandmauer hindurchgehen, auch in derselben mit den Enden sich nicht berühren, sondern müssen an letzteren, selbst am Dache noch, durch ein wenigstens 0, 145 m starkes Mauerwerk verdeckt oder geschieden sein.
h. Gebäude oder Gebäudeteile, welche durch eine Brandmauer getrennt werden müssen, dürfen auch nicht an den Dach- oder Gesimsvorsprüngen, Dachrinnen u. dergl. miteinander in Verbindung stehen, sondern es ist die vorschriftsmäßige Trennung auch an den genannten Gebäudeteilen vollständig durchzuführen.

Daran hat sich auch in den wesentlichen Bauordnungsnovellierungen der letzten Jahrzehnte eigentlich nichts geändert.


Geschrieben von Volker L.Da sieht man mal wieder wie wichtig und sinnvoll gewisse Bauvorschriften sind. Sie sind nicht dazu da, den Bauherren den Neubau teurer zu machen sondern solche großen Schäden zu verhindern. Wenn es nach manchen Bestrebungen gehen würde, dann soll zukünftig mit viel weniger Regelwerken gebaut werden dürfen. Dann sieht man solche Brandereignisse potentiell öfter...
An den Vorschriften liegt es mit Sicherheit nicht, da diese ausreichend vorhanden und ausreichend sicher sind, sich das Sicherheitsniveau in den letzten ca. 150 Jahren nicht wesentlich geändert hat und sich auch zukünftig absehbar nicht wesentlich ändern wird. (und wenn, dann erst nach der Wahl :-D )
Solche Brandereignisse würde man potenziell weniger sehen, wenn Deine Firma endlich mal die Produktion der weltberühmten Lufthaken einstellen würde, mit denen hochqualifizierte Trockenbau-Fachkräfte (unter Aufsicht hochqualifizierter Bauleiter) wie eh und je oberseitig frei wedelnde Gipskartonständerwände an Dächern ohne Feuerwiderstand anschließen, fernab jeder Vorgaben der allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisse/Zulassungen/Bauartgenehmigungen. Eine Brandausbreitung, die über das baurechtlich zulässige (und gesellschaftlich akzeptierte) Maß hinausgeht, ist zum Großteil bedingt durch eine mangelhafte Ausführung, nicht durch fehlende/geringe/reduzierte Vorschriften. Es hilft die bestgeplante Trennwand/Wand anstelle einer Brandwand/Brandwand nichts, wenn sie falsch und somit wirkungslos ausgeführt ist.

Geschrieben von Volker L.So manche Löschbemühungen waren nur noch "rührend"...Mit Vollstrahl von der Straße über den Dachstuhl wedelnd.... Der Einsatz war so richtig die Arschkarte mit viel zu wenigen Kräften zu Beginn...
Darf man vielen Bildern und YouTube-Filmen von vergleichbaren Bränden in Deutschland Glauben schenken, dann würde es dort auch bei Löschbemühungen bleiben, die aber manchmal eher "peinlich" statt "rührend" wären. Auch in D würde man mit Vollstrahl über den Dachstuhl wedeln, möglichst mit (kleinen) C-Rohren, damit auch jeder der vielen anwesenden Spritzenmeister was davon hat, oder aus einer Höhe von mindestens 25m mit einem als Gießkanne missbrauchten Hubrettungsgerät. Das ganze aber nur mit einem 3-5fach höheren Kräfteansatz als in BE. Wichtig ist dabei nur, wie man es hinterher verkauft. Vielleicht in etwa so:
Die Feuerwehr war mit allen verfügbaren Kräften im Großeinsatz, konnte aber leider nicht verhindern, dass sich die Brandlast durch stetiges Aufzehren an die Löschtaktik der Feuerwehr anpasst. Schuld daran waren die
O verschärften
O zu laschen
Bauvorschriften. (zutreffendes bitte ankreuzen)
Insbesondere haben die zu Beginn des Löschangriffs noch geschlossenen Dächer die von der Feuerwehr aus großer Höhe aufgebrachten Wassermassen so hartnäckig abgewiesen, dass nachhaltig ein Löscherfolg verhindert wurde.



Grüßla,
FP

Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin.

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 14.04.2021 08:05 Fran7z-P7ete7r L7., Hilpoltstein  
 11.04.2021 16:50 Thor7ste7n R7., Lilienthal
 11.04.2021 19:00 Bern7d O7., Filderstadt

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